Erstellt am 29.05.2013 um 15:21 Uhr von arkalus
Hallo Ginogino,
ihr müsst gem § 17 BetrVG einen Wahlvorstand dort einsetzen.
Dann geht das ganze gem. Fristen seinen gang. Vorteilhaft wäre es, wenn der Wahlvorstand dann gut beraten/geschult wird, damit dieser dann die Wahl korrekt durchführen kann.
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__17.html
Erstellt am 29.05.2013 um 16:46 Uhr von gironimo
Allein mit dem formellen Akt, den Wahlvorstand zu bestellen dürfte es nichtg getan sein.
Wie arkalus schon schreibt, muss dieser auch wissen, was er zu tun hat. Darum solltet Ihr Euch mit den Kollegen treffen und ihnen behilflich dabei sein, wie man zu Seminaren kommt oder ihnen sonstwie mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Die eigentliche Frage ist dann aber auch, ob es genügend Kandidaten/innen geben wird. Ihr solltet daher auch ein Infoblatt für die AN in diesem Betrieb ins Auge fassen.