Erstellt am 27.05.2013 um 14:58 Uhr von AlterMann
Nein, Eure Beschlüsse werden nicht dadurch anfechtbar, dass Ihr die Grundlagenschulungen nicht besucht.
Ich meine aber, dass jedes BR-Mitglied wissen sollte, was es tut. Wenn man im BR nicht nur "Abnicker", sondern Mitdenker haben will, dann braucht man dazu auch die gründliche Schulung mit Basiswissen. Nicht umsonst gehören Schulungen zu Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht zu den unbestreitbaren Ansprüchen jedes Mitglieds.
Erstellt am 27.05.2013 um 15:53 Uhr von Hoppel
@ thomas
"Wir wollten uns eigenlich die Seminare themenspezifisch teilen.
Ein Kollegen sollte Betriebsverfassungsgesetz, ein anderer Arbeitsrecht usw. belegen."
JEDES BRM übt sein Amt EIGENVERANTWORTLICH aus. Aus diesem Grund HAT sich JEDES BRM das zwingend erforderliche Grundlagenwissen -BetrVG, Arbeitsrecht- anzueignen.
Das ist zumindest gefestigte höchstrichterliche Meinung!
Mehr dazu findest Du hier: http://www.betriebsrat.com/urteile-notwendigkeit-von-betriebsrats-schulungen
Außerdem wird es in der Praxis wohl kaum gelingen, die Themen "BetrVG / Arbeitsrecht" haarscharf voneinander trennen zu können.
Was die Beschlüsse betrifft, hat Euch dieses BRM totalen Quatsch erzählt.
Erstellt am 27.05.2013 um 16:01 Uhr von Snooker
@thomas
Kann mich hier beiden Vorrednern nur 100 % anschliessen.
Erstellt am 27.05.2013 um 16:17 Uhr von Kulum
Auch ich schließe mich hier voll an. Gerade die beiden von dir angesprochenen Seminarreihen sollte jedes BRM besucht haben. Euch das Wissen anzueignen ist eure Pflicht, nur schreibt euch der Gesetzgeber nicht zwingend ein Seminar dafür vor. Wer der Meinung ist sich das autodidaktisch aneignen zu können - good luck.
Erstellt am 27.05.2013 um 16:34 Uhr von Watschenbaum
es macht schon Sinn, bei einem neuen BR die Seminarthemen erstmal breit zu fächern, damit im Gremium recht schnell ein breites Wissensfundament geschaffen wird
die einen BetrVR, die anderen ArbR, den Schriftführer auf einen speziellen Kurs,
der Vorsitzende /Stellv auf einen Spezialkurs................
allerdings sollten die fehlenden Grundlagenseminare dann aber auch bei denen, die sie noch nicht haben, so schnell wie möglich nachgeholt werden
auch wenn ihr nicht die geringste Ahnung und noch kein Seminar besucht hättet,
wären Beschlüsse - aus diesem Grund - nicht angreifbar
Erstellt am 27.05.2013 um 18:50 Uhr von mitleserinnenn
Das BAG hat schon vor Jahren entschieden, dass es zu den Mandatspflichten jedes BRM gehört sich das notwendige Wissen anzueignen. Nur das wie, also die Art hat es offen gelassen. Es geht also auch per lesen oder wer es kann, durch Gesetzbuch unters Kopfkissen. Entscheidend ist nur, JEDES BRM muss das notwendige Wissen haben oder sich aneignen. Unterlässt es dieses wäre es eine Mandatspflichtverletzung, wenn darunter die BR Arbeit leiden würde.