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BR beitreten

B
BRAzubi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, folgende Situation: Das Unternehmen für das ich arbeite beschäftigt zu ca. 95% Ausländische Mitarbeiter. Ich selbst bin zwar seit 2010 beim UN, allerdings erst seit Januar 13 in dieser Niederlassung. Dort gibt Eduard bereits einen Betriebsrat, der allerdings bisher aus Unwissenheit keinerlei Betriebsratstätigkeiten ausgeübt hat. Jetzt gab es kürzlich einen Fuhrungswechsel im Unternehmen und sehr viele Rechte von sowohl BR als auch MA werden unter den Tisch gekehrt. D.h. es ist dringend nötig, das ddr BR handelt. Jetzt kam der BR-Vorsitzende auf mich zu und hat um meine Unterstützung gebeten, da er sich selbst nicht dazu in der Lage fühlt. Diese Meinung und Bitte teilen auch die anderen BR-Mitglieder. Gibt es eine Möglichkeit, mich in diesem Fall im BR "aufzunehmen"? Oder müssten alle zurücktreten bzw Neuwahlen veranlasst werden?!

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Community-Antworten (4)

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Lexpedia

21.05.2013 um 15:44 Uhr

@BRAzubi Beitreten oder aufnehmen geht nicht. Es kann nur durch eine (komplette) Neuwahl aller Betriebsratsmitglieder gehen.

(Wie? siehe oben Software für Betriebsräte! Wahlsoftware läßt sich ein paar Mal ohen Registrierung starten!)

L
Lotte

21.05.2013 um 16:33 Uhr

Hallo BRAzubi, wenn der BR einen Beschluss fasst, dass er zurücktritt (bitte nicht alle einzeln), dann bleibt er trotzdem bis zur Neuwahl im Amt. Das ist wichtig (kannst Du in § 22 BetrVG nachlesen).

Dann sollte die Neuwahl eingeleitet werden, dazu kannst auch Du Dich in den Wahlvorstand wählen lassen. Bevor Ihr aber richtig mit den Wahlen beginnt, sollte der Wahlvorstand sich schulen lassen.

Wenn Ihr jetzt wählt, bleibt Ihr 5 Jahre im Amt, aber das lernst Du dann alles bei der Schulung. ;-) LG Lotte

C
Charlys

21.05.2013 um 17:13 Uhr

Der BR könnte dich aber in bestimmten Fällen als betrieblichen Sachverständigen § 80 hinzuziehen. Weiter könnte der BR ArbGr § 28a bilden und hier dich einbinden

G
gironimo

21.05.2013 um 18:00 Uhr

Wenn es dringend nötig ist, ist vielleicht die Neuwahl tatsächlich der beste Weg. Ansonsten müsstest Du bis 2014 warten. Inzwischen könnten sich die bisherigen Betriebsräte aber auch schulen lassen. Ein guter Weg, Unwissenheit abzubauen. (siehe Reiter "Seminare für Betriebsräte" oben)

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