Erstellt am 14.05.2013 um 20:21 Uhr von Tanzbär
Gibt es eine BV dazu, wo die Kontrollen geregelt sind?
Wenn nicht, dann schnellstens eine abschließen und bis dahin kann der Schließdienst in seine eigene Tasche gucken ...
Erstellt am 14.05.2013 um 20:29 Uhr von lussil
wenn ja,wo kann ich soetwas finden und den Mitarbeitern damit komplett absichern.
Erstellt am 15.05.2013 um 09:08 Uhr von gironimo
Natürlich könntest Du unter dem Wort einfach googlen. Da findet sich bestimmt was. Allerdings kann man derartige Vereinbarungen oft nicht einfach so für den eigenen Betrieb übernehmen. Da muss man schon auch auf die betrieblichen Sonderheiten und die eigenen Bedürfnisse eingehen.
Ihr könnt natürlich erst einmal ein Seminar zum Thema Betriebsvereinbarungen (schreiben, verhandeln, abschließen) besuchen oder aber einen Sachverständigen hinzuziehen. Dies könnte z.B. ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sein, der Euch bei den Formulierungen behilflich sein kann. Allerdings müsstet Ihr dann den fachlichen Input bringen (was regelt man am besten wie).
Erstellt am 15.05.2013 um 15:51 Uhr von Tanzbär
Wieso hast Du deine Frage verändert? Jetzt steht hier nur noch Stuss, weil keiner weiß, worum es geht.
Erstellt am 15.05.2013 um 16:38 Uhr von lussil
Oh Sorry @ tanzbär
hier noch mal eine kurze Schilderung meines Sachverhaltes.
In unserer Firma haben wir einen Schließdienst eingestellt, d.h. diese Person muss nach Schließung der Ladenöffnungszeit,die Mitarbeiter raus lassen.
Alle Mitarbeiter müssen, per Zufallsprinzip, auf den Buttonkasten drücken. Leuchtet dieser Button rot auf,muss der Mitarbeiter sich einer Taschenkontrolle unter ziehen. Der Schließdienst hat aber alle Mitarbeiter kontrolliert,egal ob es rot geleuchtet hat oder nicht.
Diese Anweisung kam vom Hausleiter persönlich. ( nur an den Schließdienst) Wir vom BR wussten darüber nichts
Meine Frage war :
Darf er das ???? Wie können wir als BR machen ???
Erstellt am 15.05.2013 um 18:33 Uhr von Watschenbaum
als BR kann man dem AG gerichtlich untersagen lassen, ohne Zustimmung des BR ein wie auch immer geartetes verdachtsunabhängiges "Zufallskontrollsystem" einzuführen und zu betreiben,
da sollte man sich mal bei (s)einem Anwalt informieren, wie man das am besten anstellt,
zur Not auch per einstweiliger Verfügung
den AN kann man raten, sich auf diese Kontrollen nicht einzulassen, sofern arbeitsvertraglich oder kollektivrechtlich nichts dazu geregeltt ist
sollte dieser "Schließdienst" die Kontrollen erzwingen, macht er sich strafbar ( je nachdem käme Nötigung, Freiheitsberaubung, oder auch Körperverletzung in Frage)
also : Kontrolle ? nö.....und einfach weitergehen
Erstellt am 15.05.2013 um 18:38 Uhr von lussil
Danke @ watschenbaum,werde mich intentiv mit den Kollegen unterhalten und diese darüber informieren.