Gesamtbetriebsrat zulässig?
Wir sind Betriebsrat bei einem "freien Träger", also im Sozialbereich tätig. Wir haben eine "Muttergesellschaft", die wieder mit jeweils 50%-Anteil zwei Gesellschafter hat. Unsere Firma beabsichtigt jetzt wieder eine "Tochter" zu gründen. Nun wollen aber die Mütter ihre Besitzverhältnisse neu sortieren, bzw. ihrerseits direkte Anteile an unserer Tochter erwerben. So weit, so kompliziert. Nun zu meiner Frage: in allen Gesellschaften gibt es Betriebsräte. Ist es bei dieser Konstruktion möglich, einen Gesamtbetriebsrat zu gründen?
Community-Antworten (1)
13.05.2013 um 11:11 Uhr
Ein Gesamtbetriebsrat MUSS in EINEM Unternehmen mit mehreren BETRIEBEN gebildet werden.
Du redest von MEHREREN Unternehmen, die aufgrund der erklärten Strukturen wohl einen oder mehrere Konzerne bilden. In Konzernen KÖNNEN Konzernbetriebsräte gebildet werden.
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