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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahlinitiatoren 2

A
AbisZ
Nov 2016 bearbeitet

Hallo danke für die antworten. Ich will euch ein paar Hintergrundinformationen geben. Wir hatten die Wahl eingeleitet mit aushang und informierten auch die Gewerkschaft. Aber anstatt der ag machten die Kollegen einer ganzen Abteilung Druck mit aushängen wie schlecht ein BR ist bis zu persönlich Drohungen. Ich muss auch sagen das der ag nichts dagegen getan hat und ihnen unbewusst Arbeitszeit und Material gewährt hat. Auch wies er uns darauf hin alles härter zu machen sei's Arbeitszeit usw. Wir haben dann uns des BetriebsFrieden Willen die Belegschaft entscheiden lassen und diese fiel gegen einen BR aus. Freiwillig kann man das vielleicht nicht nennen aber was sollten wir tun

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Community-Antworten (6)

W
WOName

26.04.2013 um 15:29 Uhr

BetrVG § 20 Wahlschutz und Wahlkosten (1) Niemand darf die Wahl des Betriebsrats behindern. Insbesondere darf kein Arbeitnehmer in der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts beschränkt werden. (2) Niemand darf die Wahl des Betriebsrats durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflussen.

A
AbisZ

26.04.2013 um 15:44 Uhr

Bitte beachtet noch die erste Frage (Wahlinitiatoren) im Zusammenhang mit dieser Danke

G
gironimo

26.04.2013 um 17:25 Uhr

aber was sollten wir tun<

klingt hart aber: - "die Wahl durchziehen."

Ich weiß, dass AG oft alle Register ziehen, um einen BR zu verhindern; im Betrieb gibt es auch meist genügend Wadenbeißer, die Stimmung gegen den BR machen (der AG wäscht seine Hände in Unschuld: "Ich doch nicht ....")

Natürlich müsst Ihr als neuer BR dann auch mit kräftigen Gegenwind rechnen. Wenn Ihr meint, Ihr habt genügend Power, um dem zu widerstehen und den ernsten Willen etwas für die Kollegen im Betrieb zu bewegen, solltet Ihr Euch nicht schon beim Auftakt abwimmeln lassen.

Darum - laßt Euch nicht so leicht entmutigen.

A
AbisZ

26.04.2013 um 23:07 Uhr

Kann der wahlvorstand jetzt eigentlich vom Arbeitsgericht bestellt werden da die erste WahlVersammlung nicht statt gefunden hat obwohl wir die Wahl selbst gestoppt haben auch wenn es nicht 100%ig freiwillig war?

L
Lotte

26.04.2013 um 23:31 Uhr

Hallo AbisZ, wieso sollte das ArbG tätig werden und nicht ihr? LG Lotte

A
AbisZ

26.04.2013 um 23:57 Uhr

@lotte Da ich befürchte das der wahlVorstand nicht die absolute Mehrheit bekommt und so oder so durchs Gericht bestellt werden muss. Und wir die erste Versammlung zur Bestellung des wv verstreichen lassen haben.

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