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Gesamtbetriebsrat

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CengizKontron
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen, Unser GBR möchte an einem Standort ohne lokalen BR einen installieren, hat einer von euch Ahnung wie der Ablauf ist?

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Community-Antworten (3)

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Petrus

18.04.2013 um 17:40 Uhr

Der GBR beruft drei MA, die bereit sind, im Wahlvorstand mitarbeiten zu wollen, gemäß §17(1) BetrVG. Der Rest läuft dann wie bei allen anderen Wahlvorständen auch: Info-Sammlung, z.B. hinter dem Button "Betriebsratswahl" im Menu oben oder bei erfahrenen BR aus anderen Betrieben des Unternehmens, Besuch einer WV-Schulung (gute Seminaranbieter kennen die Kollegen im GBR), ...

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CengizKontron

19.04.2013 um 13:06 Uhr

Danke für die Info!

Sollte den dazu nicht eine Betriebsversammlung vom GBR veranlasst werden, um den Wahlvorstand zu bestimmen?

Wenn es die 3 kollegen schon gibt ,die das machen würden, gibt es eine Frist für eine Versammlung?

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Petrus

19.04.2013 um 14:13 Uhr

Lies den angegebenen Paragraphen! Eine Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstands gibt es nur, wenn es weder GBR noch KBR gibt oder aber diese ihrer Verpflichtung zur Bestellung des Wahlvorstandes nicht nachkommen.

Wenn es die 3 Kollegen schon gibt ,die das machen würden, bestellt der GBR diese einfach zum Wahlvorstand - und gut ist. Es gibt dann keine Versammlung - und damit keine Frist.

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