Erstellt am 29.03.2013 um 09:04 Uhr von Hoppel
@ FCKWatz
"Darf ich bei einer Kandidatur zur Br-Wahl auf der BV die "alten" ordentlichen Mitglieder direkt auf ihre Fehler hinweisen? Z.B.: mit einer "Wahlrede"."
Wenn ich als Kandidat selber nichts zu bieten habe, würde ich auch auf "Fehler" meiner KollegInnen abheben. Meinst Du wirklich, dass das bei Deinen potentiellen Wählern ankommt? Ich würde Dich jedenfalls nicht wählen.
Mach Dir lieber mal Gedanken darum, wie DU Deine KollegInnen vertreten willst. Und das kannst Du auch kommunizieren, verbal und/oder schriftlich.
Dass Du aber im Rahmen der BV Gelegenheit haben wirst, eine Wahlrede zu halten, wage ich zu bezweifeln. Es sei denn, der BR sieht einen solchen TOP vor.
Die BV ist dafür gedacht, dass der amtierende BR seinen Rechenschaftsbericht abgibt und die AN des Betriebs dazu Stellung nehmen können!!!
Zum Thema "Nutzung Intranet für Wahlwerbung" google mal: Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Az.: 9 Ca 5820/02, 22.01.2003