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Zwangsgleitzeit

T
TommyConlon
Jan 2018 bearbeitet

Darf ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer mit Gleitzeit anordnen 2 Wochen Gleitzeit zu nehmen, da in dem Betrieb eine Auslastung nicht gegeben ist!? Gibt es da eine typische Struktur an Fragen, wie: Warum er? Warum die Zeit nicht aufteilen auf andere Kollegen? Etc.?

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Community-Antworten (6)

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Kölner

22.03.2013 um 15:42 Uhr

@TommyConlon Wenn es keinen BR gibt, wer will ihn daran hindern? Der An wird es vermutlich nicht tun und ein Gesetz dazu gibt es nicht...

T
TommyColon

22.03.2013 um 16:10 Uhr

Naja, einen BR haben wir. Der ist sich aber nicht ganz sicher, wo er hier ansetzten soll bzw. wie man es verhindern/beeinflussen kann.

G
gironimo

22.03.2013 um 16:29 Uhr

Was sagt denn die BV Arbeitszeit zum Thema Zeitausgleich. Eine BV gibt es doch? Und es handelt sich doch auch um eine Gleitzeitvereinbarung und nicht um eine Kapovaz-Vereinbarung - oder?

Wenn also die BV derartiges nicht vorsieht, ist es auch nicht möglich. Es sei denn der BR wird für die Sonderregelung beteiligt (§ 87 BetrVG, Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage usw.)

H
Hoppel

22.03.2013 um 18:53 Uhr

@ TommyConlon

"Darf ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer mit Gleitzeit anordnen 2 Wochen Gleitzeit zu nehmen, da in dem Betrieb eine Auslastung nicht gegeben ist!? "

GLEITZEITvereinbarungen leben davon, dass ein AN seine Arbeitszeit in einem vorgegebenem Rahmen erbringt und "Herr" der zeitlichen Lage ist.

Beinhaltet diese Gleitzeitvereinbarung die Möglichkeit von Plus- / Minusstunden, kann der AG einen AN NICHT einseitig dazu zwingen, das Gleitzeitkonto in´s Minus laufen zu lassen. Dazu bedarf es zwingend einer entsprechenden arbeitsvertraglichen Vereinbarung zwischen AG & AN!

@ Kölner

Du beliebest zu scherzen ... Seit wann ist es dem AG gestattet, sein Betriebsrisiko auf den AN abwälzen zu dürfen?

Bei dieser Fragestellung ist es doch schnurzpiepegal, ob es einen BR gibt oder nicht. Nimmt der AG die vereinbarte Arbeitsleistung nicht ab, gerät in Annahmeverzug.

@ gironimo

"Wenn also die BV derartiges nicht vorsieht, ist es auch nicht möglich. "

Warum glaubst Du, dass eine BV dem AG das Recht geben könnte, sich über einzelvertragliche Vereinbarungen hinweg setzen zu können?

K
Kölner

22.03.2013 um 19:22 Uhr

@Hoppel Du beliebst zu übertreiben... Gefülltes Konto, abfeiern -alles gut!

H
Hoppel

22.03.2013 um 20:04 Uhr

Nun gut ... habe ich unterstellt, dass die AN in´s Minus gedrückt werden (sollen).

Aber dazu könnte sich der TE ja noch mal äußern.

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