Hallo,
in unserer Firma wird ein Bereich (12 MA von 220) ausgegliedert. Im BR sind wir der Auffassung das der § 111 BetrVG greift. Unser AG ist da anderer Meinung. Anwalt ist bereits eingeschaltet. Dieser möchte das wir beim AG eine Kopie des Einbringungsvertrages anfordern. Auf was können wir uns da berufen? Haben wir ein Recht auf Einsicht?
Danke für Eure Hilfe.