Neuen BRV per Teams/Skype usw. wählen
Hallo, Kann man den neuen BRV per Teams oder ähnliche Medien wählen? Ist diese erlaubt. Wenn nein können einzelne BR Mitglieder dagegen vorgehen oder sogar der AG. Gibt es hierzu ein Gesetz ?
Und kann der neu gewählte BRV nach kurzer Zeit sein Amt niederlegen? Danke für euere Rückmeldung Grüße
Community-Antworten (2)
03.06.2022 um 10:15 Uhr
Reden wir von einer konstituierenden Sitzung oder einer Neuwahl des BRV innerhalb eines bestehenden BR?
Die konstituierende Sitzung muss auf jeden Fall in Präsenz stattfinden, da man noch gar nicht die Chance hatte, eine Geschäftsordnung zu beschließen. In dieser muss nämlich erst die Möglichkeit von virtuellen Sitzungen und Beschlussfassungen geregelt werden.
Besteht diese Geschäftsordnung bereits, z.B. bei Neuwahl des BRV in einem bereits konstituierten BR, spricht auch nichts gegen virtuelle Beschlüsse. Das kann durch Einzelabfragen oder - bei Videokonferenzen - durch visuelle Signale wie Handheben geschehen.
Nur wenn die Wahl auf Antrag geheim erfolgen soll, wird es problematisch. Dafür bräuchte man ein Tool, das genau hierauf abgestimmte Funktionen enthält.
Vorsicht: §30 BetrVG öffnet zwar den Weg für virtuelle Sitzungen, aber es gilt die allgemeine Rechtsauffassung, dass der Präsenzsitzung Vorrang einzuräumen ist. Insofern sollte das die Ausnahme bleiben.
03.06.2022 um 10:16 Uhr
Das Gesetz ist das BetrVG. §26 Der Betriebsrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.
Virtuelle Sitzungen sind nur mit einer entsprechenden Geschäftsordnung möglich, die ein neuer BR, der sich noch konstituieren muss, nicht hat. Also nein, die Wahl muss in Präsenz sein.
Der neue BRV kann natürlich sein Amt niederlegen wann immer er will, wie sinnvoll das ist lasse ich mal unbeantwortet.
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