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Seminarbesuch oder Gesundheitsfürsorge ?

H
häschen
Nov 2016 bearbeitet

Hallo. Wir als BR von einem Pflegeheim haben zwei MG zu Seminaren angemeldet. Eine Kollegin die Nachrücker ist zum AR und eine Kollegin zur Dienstplangestaltung. Nun lehnt die Chefin das letztere Seminar ab da ihr bekannt ist das die Kollegin sich seid Jahren wo anders bewirbt. Wir haben gesagt das Seminar wird besucht...Punkt. Chefin meint das dafür die Massagen , die im Rahmen der Gesundheitsfürsorge geplant sind,wegfallen würden. Dies würde sie den Mitarbeitern so mitteilen. Wir wissen das das Eine nichts mit dem Anderen zu tun hat aber .... Was sagt ihr dazu ?

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Community-Antworten (6)

A
AlterMann

19.02.2013 um 22:12 Uhr

Pffft. Vielleicht habt Ihr ja ein BetrVerfG über. Das überreicht Ihr Eurer Chefin feierlich mit roter Schleife. Und dadrin sind natürlich Lesezeichen an den richtigen Stellen: Vertrauensvolle Zusammenarbeit, Mitbestimmung, Behinderung der BR-Arbeit...

S
Snooker

19.02.2013 um 22:34 Uhr

Hi häschen, Dann bitte geht morgen früh gleich zur Chefin hin und sie soll euch das schriftlich gegen. Solange ihr Büro nicht verlassen bis Du es schriftlich in der Hand hast. Erst dan kannst Du ihr sagen das ihr von eurem Beschluss nicht abweicht.und das sie sich entweder an das Arbeitsgericht oder an die Einigungsstelle wenden kann. Manch einer hier mag denken was schreibt der rainerw da. Ist aber ja nicht das erste mal das ihr da Probleme habt und mir sind eure Problematik ja aus der Vergannheit bekannt.

H
häschen

19.02.2013 um 22:44 Uhr

Danke fürs antworten.Seminare sind angemeldet. Du lebst ja noch :-)Mail geht nicht und Tel auch nicht. Also schreib !! Chefin ist heute auch nicht zum Monatsgespräch erschienen und das sie in den Teambesprechungen den BR madig macht ist bekannt. Wir sind also ständig drauf vorbereitet.

S
Snooker

19.02.2013 um 22:48 Uhr

Hab Dir gerade ne Mail gesandt. Hab leider Deine Tele nicht mehr. Meld Du Dich mal.

H
Hoppel

20.02.2013 um 07:34 Uhr

@ Snooker

Hier wird die Erforderlichkeit der Schulung bestritten. Da ist das Arbeitsgericht und NICHT eine Einigungsstelle zuständig!

S
Snooker

20.02.2013 um 09:31 Uhr

@Hoppel Hast ja recht. Das weiß eigentlich auch die AG. nicht umsonst aber habe ich gesagt das häschen sagen soll sie soll sich dort oder dorthin wenden. Das Spiel dort ist nicht neu. Ich halte dies Vorgehensweise dort aber für wichtig das sich der dortige BR aus dem Gängelband der AG löst.

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