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Sitzungsprotokol

K
kulleraugen
Jan 2018 bearbeitet

Muß in einem Protokoll zu einer BR Sitzung auch eine intensive " Auseinandersetzung " zwischen zwei BR -Mitgliedern festgehalten werden ? Ging um eine Beleidigung mit einer anschlissenden Gerichtlichen Auseinandersetzung

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Community-Antworten (7)

K
Kölner

17.02.2013 um 12:25 Uhr

@kulleraugen ?? Dem Grunde nach kommt es auf die Art der Protokollführung an. Ein Verlaufsprotokoll ist regelmäßig überflüssig; deswegen werden zumeist Ergebnisprotokolle angefertigt. Und dennoch empfehlen einige Fachleute, langwirige und intensive Diskussionen in einem Protokoll (wenigstens sachlich) aufzunehmen.

Was die Beleidigung des einen oder anderen BRM anbetrifft: Je nach Lage der Dinge (und Aussagen und Verlangen der Teilnehmer einer Sitzung) muss das dokumentiert werden.

B
Betriebsrätin

17.02.2013 um 12:56 Uhr

§34 BetrVG regelt das Muss betreffend des Inhaltes der Niederschrift. Auf mehr kann kein Sitzungsteilnehmer bestehen. Anders wenn es eine Beschluß oder eine GO gibt welches etwas regelt. Der Abs 2 Satz 2 regelt ggf Einwände. -- PS: Niederschriften werden auch nicht mitbestimmt oder genehmigt. Außnahmen ggf wieder ggf Beschluß oder GO

R
rkoch

18.02.2013 um 10:00 Uhr

Auf mehr kann kein Sitzungsteilnehmer bestehen.

Das sehe ich ein bisschen anders... §34 BetrVG regelt eben nur den Mindeststandard. Zugegeben, kein BRM kann irgendwas in Bezug auf Inhalt der Niederschrift "fordern". Aber: Zum einen ist anerkannt, dass die Mindeststandards per GO erweitert werden können (insofern kann die Mehrheit des BR beschließen, dass "mehr" in die Niederschrift aufgenommen werden soll), zum anderen ergibt sich aus dem Recht auf Einwendungen, dass jedes BRM (oder der AG) eigene Beiträge zur Niederschrift machen kann. Insofern ist fraglich ob es sinnvoll ist, wenn der Schriftführer sich weigert, den Wunsch eines BRM oder des AG auf Niederschrift irgendwelcher Umstände zu erfüllen....

Im allgemeinen ist der Sinn der Niederschrift aber eben auch die Nachvollziehbarkeit der Arbeit des BR (auch noch nach längerer Zeit). Insofern ist es auch wieder fraglich, ob eine Niederschrift, die sich allein auf den Mindeststandard beschränkt wirklich sinnvoll ist.

Aber am Ende ist es eine Frage der "Kultur" des die Niederschrift erstellenden BR... Auf keinen Fall muss eben wirklich alles wörtlich niedergeschrieben werden, insofern KANN die sinngemäße Wiedergabe des Gegenstandes der "Auseinandersetzung" sinnvoll sein und aufgenommen werden. Müssen muss man natürlich nicht.

N
NoPain

18.02.2013 um 11:52 Uhr

Da stellt sich mir doch glatt die Frage, ob der BR beschließen kann Sitzungen auf Band aufzunehmen um diese als Protokoll zu nutzen? In BetrVers. ist dies ja auch üblich ;)

Nachtrag:

Natürlich das schriftliche kurze Protokoll trotzdem in die Akten legen ;)

P
paula

18.02.2013 um 19:05 Uhr

@noPain

Abgründe tuen sich hier auf ;)

N
NoPain

19.02.2013 um 08:05 Uhr

@paula,

ja ich weiss, aber dieses Thema hatten wir bei uns auch schonmal, nicht weil bei uns der eine den anderen bedrohte oder beleidigte, sondern weil Aussagen im nicht so ganz protokolliert wurden wie sie der eine oder andere sagte. Verboten ist dies mEn. jedenfalls nicht, nur muss man dann auch sehen wo man die Bänder SICHER aufbewahrt ;)

R
rkoch

19.02.2013 um 09:57 Uhr

Unabhängig von der Zulässigkeit von Tonaufnahmen: Als Niederschrift taugen die nicht, denn diese muss schriftlich vorliegen. Insofern müssten diese abgeschrieben werden, dann könnten die Aufzeichungen auch einfach wieder gelöscht werden anstatt sie im Safe aufzubewahren.

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