Kündigung innerhalb der ersten Monate nach § 1 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz möglich?
Eine MA wurde mit 50% Tz-Beschäftigung am 1.12.12 für zwei Jahre befristet in unserem Krankenhaus als Krankenschwester eingestellt. Im Dezember arbeitete sie insgesamt sechs Tage, danach war sie aufgrund eines Unfalls in einem Nebenjob (hatte diese Tätigkeit unserem AG nicht gemeldet) erkrankt. Dauer voraussichtlich mehrere Monate (Reha, Wiedereingliederung). Die Probezeit betrug nach dem Tz- und Befristungsgesetz sechs Wochen. Nun hat der AG dem BR die Kündigung mit der Begründung nach KüSchG § 1 Abs. 1 vorgelegt. In einem ersten Gespräch mit dem BR ist der AG bereit ins Kündigungsschreiben aufzunehmen, dass sie sich nach vollständiger Genesung wieder bewerben kann und die nächste freie Stelle in der Pflege angeboten bekommt. Gibt es Argumente mit denen der BR der geplanten Kündigung widersprechen kann?
Community-Antworten (9)
07.02.2013 um 09:23 Uhr
KSch §1 (1) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.
Das soll die Kündigungsbegründung des AGs sein? Der BR muss angehört werden innerhalb der ersten sechs Monate. Aber er hat keine Möglichkeit der Kündigung zu widersprechen. Er kann nur Bitte, Bitte machen.
07.02.2013 um 09:32 Uhr
Das Angebot des Ag klingt doch ziemlich fair. Nagelt ihn möglichst fest, ansonsten ist die Kündigung doch nachvollziehbar. Übrigens ist der BR zu jeder Kündigung zu hören, das KSchG greift nur i.d.R. erst nach 6 Monaten.
07.02.2013 um 10:56 Uhr
Das TzBfG enthält keine Probezeit. Wenn ich mich recht erinnere gilt bei euch der TVöD. Dieser sieht eine Probezeit von 6 Wochen bei einem sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag vor. Diese Probezeit wäre, nach meiner Rechnung, am 12. Januar zuende gewesen. Bis zum letzten Tag dieser Kündigungsfrist kann der AG innerhalb der Probezeit mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsschluss kündigen. (TVÖD) Auch innerhalb der Probezeit muss der BR angehört werden und kann auch hier der Kündigung widersprechen, es hat für den AN nur keine Konsequenz, weil der Kündigungsschutz noch nicht greift. Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist gem. § 30 Abs. 5 TVÖD, nach meinem Verständnis, 6 Wochen zum Monatsende. Aber auch dann würde ein Widerspruch dem AN nichts nützen, weil der Kündigungsschutz immer noch nicht greift. Das Angebot des AG ist gut, deswegen schriftlich fixieren lassen. Was die von Dir angegebene Begründung des AG soll ist mir schleierhaft.
07.02.2013 um 11:05 Uhr
@mascha Der AG zieht aus der Formulierung des §1 Abs. 1 den Umkehrschluss = § greift noch nicht, da das Arbeitsverhältnis noch keine sechs Monate besteht! Er möchte die Stelle neu besetzen, da in dieser Abteilung zur Zeit schon vier Beschäftigte wegen Krankheit kurz- bzw. langfristig ausfallen.
07.02.2013 um 11:25 Uhr
Das ist doch aber keine Begründung für eine Kündigung!!! Das der AG unter den von Dir geschilderten Umständen die Stelle neu besetzen will ist für mich vollkommen nachvollziehbar, aber, das könnte er ebensogut befristet machen, mit dem Sachgrund : für die Dauer der Erkrankung von........
07.02.2013 um 11:40 Uhr
@mascha Jemanden für 3-4 Monate finden ist wohl schwierig. Nach einer passablen Einarbeitungszeit ist dann das Arbeitsverhältnis wieder beendet. Eine befristete Arbeitszeiterhöhung anderer KollegInnen kommt leider auch nicht in Betracht, da alle bekunden, derzeit wegen Erkrankung der anderen vier Kollerginnen ausgebrannt zu sein. Im Moment hatte mich gerade ein RA wegen eines anderen Falles angerufen und er meinte: AG handelt aus Sicht der AG-Seite korrekt. Angebot der Wiedereinstellung ist ein Entgegenkommen. Der BR sollte darauf hinarbeiten, dass der AG diese Formulierung ins Kündigungsschreiben mit aufnimmt.
07.02.2013 um 11:41 Uhr
Die Frage wäre einerseits, ob die Kündigung tatsächlich innerhalb der 6 Wochen erfolgte und dann aber auch, ob der befristete Vertrag ansonsten überhaupt eine Möglichkeit der Kündigung vorsah.
Wenn der AG gegenüber dem BR eine krankheitsbedingte Kündigung angibt, sollte der BR auch dieser Wiedersprechen (Möglichkeit der Weiterbeschäftigung nach Genesung); wahrscheinlich fehlt ja auch so etwas wie Zukunftsprognose und Darstellung der unzumutbaren Belastung des Arbeitgebers usw.
Ob und wie dann das Gericht (sofern die Kollegin es anruft) entscheidet, sei dahingestellt.
Auf jedem Fall würde ichhier erst einmal den Wiederspruch machen und erst dann über eventuelle Lösungen reden. Dabei auch § 14 Abs 2 TzBfG im Auge haben.
07.02.2013 um 11:50 Uhr
letztlich ist es wurscht wie der BR reagiert. Der AG muss den BR anhören, dass hat er getan. Der BR kann zwar bitten, betteln, auf Kmnien rutschen, dass wird aber nichts bringen. Ich finde den Tip vom RA ganz in Ordnung
07.02.2013 um 11:58 Uhr
gironimo, der TV läßt ordentliche Kündigung bei befristeten Arbeitsverhältnissen zu. Die dafür nötigen Bedingungen sind, nach Schilderung von Maria, erfüllt.
Der BR kann hier ja so viel widersprechen, wie er will, das KüSchuG greift hier ja nicht.
Ich glaube auch, dass es das Beste ist, auf den Rat des Anwalts zu hören.
Verwandte Themen
Altersteilzeitverträge - besser vor dem 29.11. abschließen!
ÄlterHabe gestern eine wichtige Information für AN bekommen, die Jg. 54 oder älter sind und über spätere Altersteilzeit nachdenken: Am 29.11. oder 6.12. wird der Gesetzesentwurf zur Rentenanhebung ins K
Mitbestimmung bei außerordentlicher Kündigung
Älter§ 102 Mitbestimmung bei Kündigungen ... (2) Hat der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung Bedenken, so hat er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber spätestens innerhalb einer Woc
Kündigung in Probezeit - andere Stelle im Arbeitsvertr. als ausgeübt werden soll
ÄlterHallo Forum, wir haben leider im Moment eine Kündigung einer Kollegin in der Probezeit vorliegen - das besondere daran ist das die Kollegin erst am 01.02.2018 bei uns im Haus angefangen hat. Als Grun
(Mit-)Zuständigkeit des Betriebsrates für zweiten Standort an einem Ort?
Älterfiktiver sachverhalt: ein unternehmen hat an einem ort zunächst einen standort. dort wird ein betriebsrat gewählt. zu einem zeitpunkt x nach der wahl wird in dem ort ein zweiter standort des unt
Kündigung in der Probezeit bzw. im laufenden Zeitvertrag - ist die Probezeit im Anschluss an eine Ausbildung überhaupt zulässig?
ÄlterLiebe Kollegen, Betreff Kündigung in der Probezeit bzw. im laufenden Zeitvertrag! Zum Sachverhalt: Ein Azubi im Metallhandwerk lernt zum 31.01.2006 aus. Im Anschluss an die Ausbildung bekomm