W.A.F. LogoSeminare

Bruttolohngehaltslisten

T
Teufel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Ich möchte in die Bruttolohgehaltslisten sehen.

Nun meinte der Chef ich darf keine Notitzen machen und ich darf die Listen nur in seiner Gegenwart ansehen. Ich meine man kann Notizen machen (Keine Kopien) wer weiß wo das steht? Ausserdem gibt er nur den Bruttolohn an und keine Sonderzahlungen . Ich weiß aber das verschiedene Mitarbeiter diese erhalten. Was kann man tun? Ich werde zum ersten mal Einsicht nehmen ,da unser Vorsitzender schon länger erkrankt ist. Danke

1.48003

Community-Antworten (3)

R
rkoch

09.11.2012 um 11:36 Uhr

Dein AG liegt vollkommen falsch. Du darfst Notizen machen und die Aufstellung der Bruttolöhne und -gehälter muss das gesamte Einkommen des AN abbilden.

z.B. DKK Rn. 129 zu §80 BetrVG: Unter »Bruttolöhne und -gehälter« ist der Effektivverdienst einschließlich übertariflicher Zulagen, freiwilliger Prämien, Sonderzahlungen, Gratifikationen, »stock-options« und Prämien aus besonderem Anlass (Einmalzahlungen), die individuell ausgehandelt und gewährt werden, zu verstehen.

und Rn. 133 zu §80 BetrVG: Nach Auffassung des BAG hat der BR weder Anspruch, ihm eine Fotokopie der Listen über die Bruttoentgelte zu überlassen, noch diese vollständig abzuschreiben. Akzeptiert wurde das Recht, sich – offenbar unvollständige – Notizen zu machen.

Ich empfehle dazu den ganzen Kommentar (bei Fitting, etc. findet sich das genau so) zu lesen, wegen Begründungen und etwaiger Fallstricke.

Beachte aber auch, dass das Einsichtsrecht einem etwa gebildeten Betriebsausschuss (bei 9BRM oder mehr) zusteht, nur bei kleineren BR dem BRV. Und dieser braucht dazu einen Beschluss des BR! Einfach mal so gucken geht auch nicht.

G
gironimo

09.11.2012 um 12:09 Uhr

nur in seiner Gegenwart<

... das stimmt wenigstens bedingt. Wie rkoch schon schreibt: Aushändigen braucht er die Listen nicht. Der Einblick erfolgt bei ihm, allerdings auch hier wieder in einer Form, die dem BR seine Intimität" wahrt. Der Chef schaut also nicht über die Schulter nach dem Motto "Was machen Sie sich denn da für Notizen" und - sofern weitere (Ausschuß-)mitglieder des BR anwesend sind, müssen sich diese ungestört unterhalten können.

Bei uns erfolgt der Einblick in einem Beprechungszimmer der Gehaltsbuchhaltung.

L
leserin

09.11.2012 um 13:31 Uhr

Einblick in die Bruttolohn und -gehaltslisten durch den Betriebsrat: Das Einblicksrecht in die Listen über die Bruttolöhne und -gehälter steht in Betrieben mit mindestens neun Betriebsratsmitgliedern dem Betriebsausschuss (bestehend aus dem BR-Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und drei weiteren BR-Mitgliedern, welche vom BR bestimmt werden) und nicht dem gesamten Betriebsrat zu. In Kleinstbetrieben oder in Betrieben in denen kein Betriebsausschuss existiert, hat der BR-Vorsitzende allein das Einblicksrecht.

http://www2.igmetall.de/homepages/bremerhaven/file_uploads/lohnlisten.doc

Drucke dir dieses aus und lege es dem AG vor.

Aber beachten, wer wann das Recht der Einsicht hat!

Ihre Antwort