Erstellt am 09.11.2012 um 08:05 Uhr von Watschenbaum
Erstellt am 09.11.2012 um 08:45 Uhr von Mundwerker
Das ist nicht nur machbar, das ist absolut empfehlenswert! 254 Beschäftigte sind nicht gerade wenig und gerade geringfügig Beschäftigte werden leider allzuoft um vermeintlich selbstverständliche Arbeitnehmerrechte (wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlten Urlaub etc.) geprellt. Ohne BR hat ein AN ja nur die Möglichkeit, seine Rechte vor einem Arbeitsgericht geltend zu machen, was in der Praxis ja niemand tut, der in dem Unternehem, das er vor den Kadi zerrt, weiter arbeiten möchte.
Zudem haben AN ohne einen BR keinerlei Mitbestimmungsrechte was Lage und Verteilung der Arbeitszeit angeht. Ohne BR macht der Chef die Einsatz- oder Schichtplanung alleine! Als BR stehen mir die Haare zu Berge, wenn mir im Bekanntenkreis jemand erzählt, dass er heute noch nicht weiß, an welchen Tagen er nächste Woche arbeiten muß!
Für die Organisation der Wahl solltet ihr euch unbedingt die professionelle Hilfe einer Gewerkschaft hinzuholen. Wenn ihr ein Dienstleistungsunternehmen seid, ist wahrscheinlich verdi für euch zuständig. Eine Gewerkschaft hat Routine in diesem Prozedere (bei dem man sehr viel falsch machen kann!), nimmt euch quasi am Händchen und sorgt dafür, dass die Wahl rechtssicher über die Bühne geht. Rechnet mit Widerstand seitens der Unternehmensführung, kein Diktator führt freiwillig eine Demokratie ein!