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Vorraussetzung zur Gründung eines Betriebsrates

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Robsi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir sind eine Repräsentanz in Deutschland und gehören einem Konzern an, der seine Zentrale in Belgien hat. Als Repräsentanz mit ca. 50 Mitarbeitern, erfüllen wir damit das Kriterium einen Betriebsrat gründen zu dürfen?

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Community-Antworten (2)

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rkoch

09.10.2012 um 13:13 Uhr

Die erste Frage wäre: Seid ihr als "Representanz" ein Betrieb nach deutschem Recht im Sinne des BetrVG? IMHO ja, insbesondere da Du von einem "Konzern in Belgien" sprichst, was wohl ein Unternehmen in DE suggeriert.

Ansonsten gilt §1 BetrVG: In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.

Bei 50 MA gehe ich davon aus, dass 5 davon mindestens 18 Jahre alt sind und von denen mindestens 3 seit 6 Monaten in diesem Betrieb beschäftigt sind (bzw. seit Gründung des Betriebes im Betrieb beschäftigt sind, falls dieser noch keine 6 Monate besteht).

Also IMHO ja, ihr erfüllt die Bedingungen. So weit Eure Geschäftsführung das abstreitet, könnt ihr das nach §18 (2) BetrVG gerichtlich klären lassen. Aber der einfachste Weg das klären zu lassen ist wohl, dass ihr einfach davon ausgeht das ihr eine BR wählen dürft und die Wahl anstoßt. Es ist dann Sache des AG das klären zu lassen und so weit er nichts unternimmt findet die Wahl statt und ihr habt dann einen BR.

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pillepalleTR

12.10.2012 um 18:17 Uhr

Gibt es außer eurer "Repräsentanz" weitere Betriebe des Konzerns bzw. des Unternehmes in D, die ggf. bereits über einen BR verfügen? Gibt es vielleicht auch einen Gesamtbetriebsrat auf Unternehmensebene? Wenn ja, würde ich mal mit diesen (Gesamt-)Betriebsräten Kontakt aufnehmen. Die haben oft einen Juristen an der Hand, der vielleicht bereit ist, bei solchen Fragen eine Auskunft zu erteilen...oder die Kollegen wissen es selbst. Der GBR ist übrigens, falls ihr zum gleichen Unternehmen gehören solltet, für die Bestellung eures Wahlvorstandes zuständig. Das ist wichtig, denn es vereinfacht die Angelegenheit gegenüber dem Weg über eine Betriebsversammlung wesentlich!!!

Falls du hier von einem Konzern mit Sitz in Mortsel/Belgien redest, solltest du vielleicht mal mit dem BR-Vorsitzenden des Betriebs an der Mosel(!) Kontakt aufnehmen. Der hat die Neugründung eines BR vor ca. 4 Monaten hinter sich gebracht und kennt sich in dieser 'Materie' noch recht gut aus. Falls ich falsch liege, vergiß meinen letzten Satz einfach.

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