Zuverlässigkeitsüberprüfung
Wir sind ein Betrieb der Luftfrachtsendungen verschickt. Viele Angestellte sind schon über 10 Jahre dabei. Nun verlangt der AG eine Zuverlässigkeitsüberprüfung von jedem MA. Darf er dass ?
Community-Antworten (2)
11.09.2012 um 13:16 Uhr
Ja darf er in solchen Bereichen und muss es ggf sogar
11.09.2012 um 17:58 Uhr
sofern Sicherheits- (Zuverlässigkeits)überprüfungen abschließend und zwingend vorgeschrieben sind (im Luftfrachtverkehr denkbar) kann der AG dies verlangen. Gibt es keine abschließende Regelungen würde ich hier den § 87 Abs 1 Nr.1 BetrVG (Ordnung im Betrieb) sehen.
Es stellt sich da die Frage, wie die Zuverlässigkeit überhaupt und von wem festgestellt werden soll.
Als BR würde ich erst einmal den AG fragen, auf welche Grundlagen seine Vostellungen basieren.
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