Erstellt am 20.07.2007 um 07:13 Uhr von Dudde
Ich glaub ich hab ein Dejavue.:-))
Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Der Ausschluss eines Mitglieds kann auch vom Betriebsrat beantragt werden.
Ich hoffe das ich Dir weiterhelfen konnte.
Manchmal ist es auch nicht verkehrt den gesuchten Begriff (unter Stichwort/Problem
suchen) einzugeben "muss man leider 2x machen" dann bekommt man fast
alles, natürlich für lau.:-))
Gruss Dudde
Erstellt am 20.07.2007 um 07:17 Uhr von Dudde
Ach so, sollte sich jemand wundern, das wir hier so
früh schon Texten......nur der frühe Vogel fängt den Wurm.
So.... leg mich wieder hin.;-)
Dudde
Erstellt am 20.07.2007 um 08:25 Uhr von Der alte Heini
Dudde,
Du legst dich wieder hin??
Habt ihr jetzt auch ein Bett im Betriebsratsbüro stehen??
Gehört ein Bett jetzt zu den Sachmitteln und muss der AG das zahlen??
Erstellt am 20.07.2007 um 08:28 Uhr von pirat
Ahoi,
Ich liebe es ja manchmal provozierende Gegenfragen zu stellen...
@btina
ist das wirklich so?
@Dudde
was für einen Wurm???Ist das eine krytische Methapha?
Erstellt am 20.07.2007 um 08:35 Uhr von Frank B
Ach und nicht vergessen!!! Wenn BR abgesetzt, selber besser machen!!! Aber nicht den AG in den A...h kriechen!
Erstellt am 20.07.2007 um 09:13 Uhr von Der alte Heini
Begründen die Arbeitnehmer den beim Arbeitsgericht gestellten Antrag auf Auflösung des Betriebsrats mit dem Hinweis,"ein Großteil der Belegschaft steht nicht mehr hinter der Arbeitnehmervertretung", so dürfte der Antrag kein Erfolg haben.
Die Antragsteller müssen dem Gericht klar darlegen und beweisen, dass der Betriebsrat seine gesetzlichen Pflichten grob verletzt hat.
Erstellt am 20.07.2007 um 09:19 Uhr von Bergmann
Bevor man Gedanken macht über die Absetzung des BR´s sollte man sich sicher sein, das es aussichtsreiche Kandidaten gibt, die es besser machen können !! Nichts ist blamabler als Neuwahlen, wo die alte BR-Besetung wieder ans Ruder kommt !!!
Wie sind selber immer wieder erstaunt, wieviel Stimmen die ungeliebten Kandidaten bekommen !!!!
Erstellt am 20.07.2007 um 09:28 Uhr von Dudde
@ 3
Ja, nur bei der Seidenbettwäsche tat er sich schwer, hab Ihm
dann mal aufgezählt was so ein unausgeschlafener BRV alles
unternehmen kann....dann war ruhe.:-)
@ 4
krytische Methapha?? kann man das auch Essen? ;-)
Gute Nacht
Gruss Dudde
Ps. Vor 11.30 bitte nicht Wecken!!
Erstellt am 20.07.2007 um 09:29 Uhr von Kölner
@Der alte Heini
Toller Humor! :-))
Ist eigentlich bezüglich des Bettes für einen BR besser von "KostenTRAGUNGSpflicht" oder eher von "KostenLEGUNGspflicht" zu reden...
Erstellt am 20.07.2007 um 09:33 Uhr von RolfH
@Kölner
Wenn es ein Wasserbett ist, heißt das Ganze wahrscheinlich "Hafengebühr" oder so ; - )
Erstellt am 20.07.2007 um 09:35 Uhr von Kölner
@RolfH, Heini
Nett und wirklich erbaulich. :-)
Bei "Hafengebühr" fällt mir "Liegeplatz" ein.
Bei "Liegeplatz" fällt mir "Hängematte" ein.
Bei "Hängematte" fällt mir "sozial" ein.
Bei "sozial" fällt mir "Kosten" ein.
Bei "Kosten" fällt mir "Geld" ein.
Bei "Geld" fällt mir "Neid" ein.
Bei "Neid" fällt mir "Betriebsratstätigkeit" ein. Bei "Betriebsratstätigkeit" fällt mir "Freizeit" ein.
Bei "Freizeit" fällt mir "Urlaub" ein und bei "Urlaub" ja, da denke ich an die zu entrichtende "Hafengebühr".
Wie sich ein Kreislauf doch schliessen kann...
Erstellt am 20.07.2007 um 11:26 Uhr von pirat
@Dudde,
es ist 11.30h Weckzeit!!!!
Was sich hinter der Krytischen Barriere (Methapha)verbirgt, ist Objekt unzähliger Spekulationen: Am wahrscheinlichsten scheint die Behauptung, dahinter lebe bei einer Temperatur von 1B die negierte marthermatische Ursuppe,
also warst du mit .....kann man das auch Essen?... garnicht so falsch.
Erstellt am 20.07.2007 um 11:36 Uhr von dudde
Moin :-)
@ Kölner
War Gestern Auf der größten Kirmes am Rhein (glaube in Köln gibt es so was nicht), jetzt hab ich Kreislauf, ich glaube der schließt sich auch gerade.;-)
@pirat
Dat versteh ich heute nicht.:-)
Gute Nacht
Erstellt am 20.07.2007 um 11:43 Uhr von pirat
dudde,
was gibt es da nicht zu verstehn?
Mach Dir eine richtige Fischsuppe und dann schau über die Reling bei Windstärke: 7-9Knoten
und Du wirst alles klarer sehen.
Erstellt am 20.07.2007 um 11:47 Uhr von RolfH
@pirat
Aber wenn Gegenwind herrscht sieht er gar nichts mehr :-)))
Erstellt am 20.07.2007 um 11:56 Uhr von Dudde
@ 14 u. 15
Ihr habt Ideen.:-(
Fischsuppe pah, wohl noch mit Augen..........muss mal eben weg.:-(
°/° >>>>>>>exit
Erstellt am 20.07.2007 um 11:56 Uhr von pirat
RolfH,
oh beim Klabauter,
die Windrichtung wird er wohl erkennen können und müssen
Muß er/sie ja auch, wenn einem der eisige Wind einer .......wenn mehr als 50% der Belegschaft nicht mehr hinter seiner eigenen Arbeitervertretung steht oder?
Erstellt am 20.07.2007 um 12:02 Uhr von RolfH
@pirat
Yep - so is es!
Ich geh jetzt egal was da kommt auf jeden Fall ins Wochenende - ein ebenso schönes wünsch ich Allen hier
Erstellt am 20.07.2007 um 12:18 Uhr von Bergmann
@ Pirat,
links und rechts auf´n Schiff wird er wohl unterscheiden können !! ;-)) (Vorne und Hinten auch ) !!
Erstellt am 20.07.2007 um 12:34 Uhr von Dudde
@ Bergmann
Jau kann er, sogar noch rauf und runter.:-))
@ btina
Haben sie Dir die Tastatur abgenommen oder wie?
Man sacht doch zumindest mal Danke.;-)
Erstellt am 20.07.2007 um 15:54 Uhr von schnurpselino
Tach btina,
was gilt die Wette, dass Du
1. nicht genau informiert bist und die Tätigkeiten des BR nicht verstehst
2. Du dir grade eine Prozentzahl aus den Fingern gesogen hast, weil Du einfach ein paar laut polemisierende Besserwisser hochrechnest
3. Du einer lustigen Strategie des Arbeitgeber zum Opfer gefallen bist, der sich darüber freut dass Du
4. so leichtfertig bereit bist, deiner eigenen Vertretung in den Rücken zu fallen?
Wie es auch sei: ich bin überzeugt, dass Du besser in der Lage bist, Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber abzuschließen, als der gewählte BR. Rechtsicher muss das ja nicht sein, dein Arbeitgeber ist ja ganz doll lieb. Und kann wahrscheinlich obendrein noch toll tanzen.
Erstellt am 20.07.2007 um 16:37 Uhr von Immie
Wenn das jetzt wirklich von Nöten war,
warum dann nicht auch dazu stehen?