W.A.F. LogoSeminare

Pausezeiten fexibel?

N
Nachtschlaefer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wie sieht es aus wenn in einer BV ein Arbeitszeitmodell hinterlegt ist in der die Pausezeiten je Schicht genau hinterlegt sind, jedoch mit einem Vermerk kann um 15 - 30 min nach vorne oder hinten verlegt werden. Zugleich gibt es einen Aushang in dem die Pausezeiten fest (also ohne die Verschiebung) dargestellt sind.

Laut Arbeitszeitgesetzt §4 sollen diese im Voraus feststehende Ruhepausen geben.

Nun zur Frage, kann der Arbeitgeber jeden Tag die Pause für bestimmte Mitarbeiter in der Schicht an einem Arbeitsplatz so regeln dass dieser Arbeitsplatz auch wärend der Pause besetzt ist. Nach meinem Sinn ist diese Pausezeit nicht mehr im Voraus geregelt.

1.23605

Community-Antworten (5)

S
Snooker

22.07.2012 um 01:30 Uhr

@Nachtschläfer Im folgendem Link bitte den 4. Absatz mit dem Pausenkorridor beachten.

http://www.wiki-gute-arbeit.de/index.php/Ruhepausen

B
BRMetall

22.07.2012 um 02:44 Uhr

BR ist in der Mitbestimmung. Die BV ist Bestandteil des ArbV und bindend fuer beide Seiten und man kann den Inhalt einklagen.

Ggf beim BR gem § 85 beschweren.

G
gironimo

22.07.2012 um 10:37 Uhr

Ich finde, da wurde in der BV ungenau formuliert. Es steht nicht, warum oder durch wen die Schwankungen der Zeit veranlaßt werden. Wenn die Pausen so gestaltet werden sollen, dass immer ein Teil der AN arbeitet, sollte man dies auch so formulieren.

V
Valdi

22.07.2012 um 18:42 Uhr

Doch, mit Springer bzw. guter Planung funktioniert es, dass alle zu ihre Pause machen koennen und die Maschienen durchlaufen. Dieses haben wir vor 20 Jahren, aufgrund von PlanstellenAbbau eingefuehrt. Teamarbeit ist gefordert, doch es klappt gut. Wenn ich als Springer 3 MA abloesen muss, rotieren wir im Takt. Heute 1. morgen 2. usw.

G
ganther

22.07.2012 um 19:09 Uhr

  1. Ohne genauen Wortlaut der BV kann man hier keine fundierte Antwort geben
  2. Eine BV wird nicht Bestandteil des ArbV. Warum muss man so was hier nur immer wieder lesen. Es handelt sich um einen Normenvertrag der Betreibsparteien der unmittelbare und zwingende Wirkung auf die Arbeitsverhältnisse hat

Ihre Antwort