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Qualitätsbeauftragte/r

H
HEIDEROSE
Nov 2016 bearbeitet

Im Arbeitsvertrag steht: Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt für die Qualitätsarbeit als QMB ausschließlich der Pausen 40 STd. Der Einsatz erfolgt nach Dienstplan von Montag bis Freitag. Der AN ist jedoch verpflichtet, im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse auch pflegerische Aufgaben als Altenpflegefachkraft zu übernehmen.

1.08103

Community-Antworten (3)

P
Pappnase

12.07.2012 um 14:02 Uhr

HEIDEROSE, wie lautet Deine Frage?

P
Pappnase

12.07.2012 um 14:06 Uhr

HEIDEROSE - Entschuldigung - hatte den nächsten Beitrag noch nicht gelesen;

G
Galaxy

12.07.2012 um 15:52 Uhr

@Heiderose 2 Threads aufmachen ist nicht so sinnvoll, du kannst auf deinen 1.Thread selber antworten, die Begrenzung von 7 Antworten ist ja nicht mehr gesetzt und für die Antwortenden ist das verfolgen der Antworten im Kontext einfacher. Das ist keine Kritik, nur ein gut gemeinter Rat, bitte nicht falsch verstehen ;-))

Der AV entspricht ja nicht dem, was der QMB das letzte Jahr, so wie du es schilderst, an Tätigkeiten gemacht hat. Der Kollege selber hätte viel früher zu Dir kommen sollen anstatt so lange stillschweigend so zu arbeiten, wäre für alle Beteiligten dann einfacher. Was will der Kollege denn nun genau?? In seinem, den AV entsprechenden Job zurück so wie vertraglich vereinbart? Solltest du im BR sein, geht das relativ easy, der DP für den Kollegen ist mitbestimmungspflichtig und sollte er nur in der Pflege und da auch am WE geplant sein, würde ich als BR diesen DP ablehnen. Mal schauen, wie dann der neue GF reagiert und so kommt man ins Gespräch.

Gruß Galaxy

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