Qualitätsbeauftragte/r
In unserem Haus gibt es einen QMB. Er hat einen Arbeitsvertrag von 40 Std. in der Woche, von Montag bis Freitag. Im Arbeitsvertrag steht auch, wenn es notwendig ist auch in der Pflege zu arbeiten. Nun haben wir einen neuen Geschäftsführer bekommen und der QMB ist seit einem Jahr komplett in der Pflege tätig. Er muss Feiertags, Sonntagsarbeiten und auch Nachtdienst machen. Der Geschäftsführer ist der Meinung, das kein eigenständiger QMB gebraucht wird.(QMB gehört in den Pflegeschlüssel). Kann man den Arbeitsvertrag des QMB einklagen oder was soll er tun. Vielen Dank
Community-Antworten (3)
12.07.2012 um 12:28 Uhr
@Heiderose steht im AV explizit 5-Tage Woche Mo-Fr und NUR in der Pflege tätig, wenn es NOTWENDIG ist? Es erscheint mir auch etwas seltsam, dass der QMB diese Tätigkeit komplett in der Pflege "seid einem Jahr" ausübt und jetzt, "NACH einem Jahr" im auffällt, dass es so nicht in seinem AV verankert ist. Kannst du etwas ausführlicher das Problem schildern, evtl. sogar mit anonymisierten AV?
Gruß Galaxy
12.07.2012 um 12:29 Uhr
Der BR sollte sich vor den Kollegen stellen und dem AG klar machen, dass hier eine Versetzung ohne Beteiligung des BR stattgefunden hat. Diese wäre nachzuholen und der BR könnte die Zutimmung verweigern.
Dann abwarten was geschieht. (siehe §§ 99 ff BetrVG)
12.07.2012 um 14:05 Uhr
HEIDEROSE - Entschuldigung - hatt den nächsten Beitrag noch nicht gelesen; Es wäre vielleicht sinnvoll, den AV von der zuständigen Gewerkschaft prüfen zu lassen;
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