Erstellt am 18.06.2012 um 07:39 Uhr von MonaLisa
@karli,
klar geht das, nicht nur theoretisch. Dann habt ihr im Prinzip Listenwahl aber im Ergebnis eine Persönlichkeitswahl.
Nur, was soll das bringen?
Erstellt am 18.06.2012 um 07:55 Uhr von RaetinLuis
Ja, aber jede Liste benoetigt dann die notwendige Anzahl an Stuetzunterschriften und es darf jeder nur eine Liste stuetzen
Erstellt am 18.06.2012 um 08:55 Uhr von rkoch
Zu beachten ist dabei, dass jeder Wähler natürlich nur genau eine Stimme hat! Insofern kann im dümmsten anzunehmenden Fall der Fall eintreten, dass alle Wähler ihre eine Stimme ein und derselben Liste geben. Dann ist nur genau dieser eine Kandidat gewählt, alle anderen nicht. Insofern gibt es schon einen riesigen Unterschied zur Personenwahl, wo jeder Wähler genausoviele Stimmen hat, wie Mitglieder des Betriebsrates zu wählen sind. Da i.d.R. die Wähler nicht nur einen Wunschkandidaten haben, geht eine derartige Wahl aus wie das Hornberger Schießen (alle Wähler wählen per Zufall einen ihrer Wunschkandidaten).
Im Übrigen verstößt eine derartige Vorgehensweise gegen eine "soll"-Bestimmung: Jede Liste "soll" mindestens doppelt so viele Kandidaten aufweisen wie Betriebsräte zu wählen sind (§6 (2) WO). Allerdings werden Listen wegen Verstoßes gegen diese Bestimmung nicht ungültig, insofern ist derartiges wie karli schreibt (leider) möglich.
Erstellt am 18.06.2012 um 09:19 Uhr von wahlvst
Hier wäre auch zu beachten, dass idR. die von rkoch angesprochene "soll-Bestimmung" im Arbeitsrecht eigentlich ein "MUSS/IST" bedeutet es sein ein gibt nachvollziehbare wichtige Gründe dagegen.
Hat also hier eine zwingendere Bedeutung auch sonst. Also kein "kann"!!
Erstellt am 18.06.2012 um 09:27 Uhr von MonaLisa
@wahlvst,
kein Kandidat kann GEZWUNGEN (!) werden, sich zu einem anderen auf die Liste zu setzen. Im übrigen bestimmt der Listenführer, ob und wen er auf seiner Liste haben will.
Erstellt am 18.06.2012 um 10:08 Uhr von BRVLH
>Insofern kann im dümmsten anzunehmenden Fall der Fall eintreten, dass alle Wähler ihre eine Stimme ein und derselben Liste geben.
Ich glaube kaum, das die die ihre eigenen Listen eingereicht haben, einen anderen ihre Stimme geben, ergo wird dein Beispiel nie eintreten.
Kann mich nur MonaLisa anschließen
Erstellt am 18.06.2012 um 12:19 Uhr von rkoch
@BRVLH
das was Du schreibst ist (sehr) wahrscheinlich. Ich wollte aber nur den dümmsten (extremsten) möglichen Fall darstellen, um den markanten Unterschied zur Personenwahl darzustellen. Dort ist es zwar auch möglich, dass alle Wähler exakt die selben Kandidaten wählen, und damit alle verbleibenden Kandidaten nicht gewählt wären. Zumindest wäre der BR dann aber zwingend voll besetzt, während bei Listenwahl nur ein Kandidat gewählt wäre.
In der Realität wirst Du Recht haben. Aber wenn DIESER dumme Fall Eintritt, dass alle bis auf eine Liste nur genau eine Stimme erhalten haben wirds ja auch spassig.... Viel Spaß bei der BR-Lotterie.....
PS: Natürlich ist es auch bei Personenwahl wahrscheinlich, dass sich die Kandidaten zumindest selbst wählen und sich damit zu Ersatzmitgliedern qualifizieren. Die Variante, dass bei Personenwahl die Wähler auf ihre zustehenden Stimmen verzichten und genau nur ein Kreuz machen, und dann auch noch alle denselben Kandidaten ankreuzen, - das ist zwar theoretisch auch denkbar, das wäre dann aber der allerdümmste anzunehmende Fall.
Erstellt am 18.06.2012 um 12:54 Uhr von BRVLH
@rkoch
schon klar und da stimme ich dir zu ;)