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Betriebversammlung

S
saskia
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir sind eine Gebäudereinigung mit ca. 200 Mitarbeitern, dir vorwiegend Vormittags arbeiten , ca. 50 sind Nachmittags beschäftigt. Wir haben bis jetzt unsere Betriebsversammlung Vormittags abgehalten , was bedeutet daß die Mitarbeiter die Nachmittags arbeiten , in Ihrer Freizeit kommen müssen . Deshalb haben wir unseren Arbeitgeber gebeten die Zeit für die Betriebsversammlung , für die Nachmittagskräfte als Mehrarbeit zu bezahlen . Seine Antwort war , dann sollen wir 2 Versammlungen abhalten , was wir aber nicht wollen , wegen der geringen Anzahl an Beteiligten . Ist unser Arbeitgeber verpflichetet die Zeit als Mehrarbeit zu bezahlen.

Danke

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Community-Antworten (4)

M
monalisa

14.06.2012 um 22:11 Uhr

@Saskia, euer AG wird sich wohl eins grinsen! Um das was ihr ihn bittet, ist er lt. BetrVG sowieso verpflichtet, sogar Fahrgeld für den Hin und Rückweg von Zuhause muss er löhnen! § 44 BetrVG

Auch bei uns ist Schicht und es wird für die Nachmittagsschicht eine 2. Versammlung abgehalten.......

S
Snooker

15.06.2012 um 01:23 Uhr

@Saskia Um dem AG entgegenkommen zu zeigen könnte man auch die Betriebsversammlung so legen das sie ca. von 13: oo - 15:00 Uhr dauert, wenn ihr um 14:00 Uhr Schichtwechsel habt. Zusätzliche Fahrtkosten würden so entfallen und es blieben nur die zu zahlende Mehrarbeit. Um diese kann der AG sich so oder so nicht drücken.

Teilversammlungen, so wie meine Vorrednerin anregt, gehen zwar auch, aber Erfahrungsgemäß flacht die 2. Versammlung zusehenst ab bei Streitgesprächen mit dem AG, und auch wegen vorangegangenen Buschfeuers.

G
gironimo

15.06.2012 um 11:53 Uhr

Ehrlich gesagt - ich würde dem AG sagen, dass man ja schon die günstige Regelung gewählt hat. Ihr hättet die Versammlung mit dem Hinweis darauf, dass man die Betriebsabläufe nicht so sehr stören wollte, auch auf den Nachmittag legen können.

Snooker schreibt ja schon, was der AG zu zahlen hat. Denkbar wäre (sofern Fahrkosten etc für die Kollegen nicht so hoch sind) diese zu "übersehen" und nur eine reine Zeitgutschrift zu akzeptieren.

B
BloodyBeginner

15.06.2012 um 16:12 Uhr

Also bei uns ist es gelebte Praxis, die Zeit für die Betriebsversammlung außerhalb der persönlichen Arbeitszeit (Schichtbetrieb) als Zeit vergütet zu bekommen -natürlich plus Zeit für Hin/Rückfahrt wenn man extra kommt), die man später wieder abfeiern kann.

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