Erstellt am 12.05.2012 um 16:31 Uhr von gironimo
Das soll da heißen:
Wenn der zu wählende BR mindestens aus drei Mitgliederen besteht, ist die Quote anzuwenden.
Wenn der Wahlvorstand ermittelt hat, dass das Minderheitengeschlecht so klein ist, dass es nicht zu berücksichtigen ist, braucht auch keine Quote beachtet werden.
Deswegen können natürlich die Frauen bei entsprechender Stimmenzahl gewählt werden. Vielleicht sind genügend Wähler davon zu überzeugen.
Erstellt am 12.05.2012 um 17:27 Uhr von BRMetall
Es ist nicht immer so, dass das Minderheitengeschlecht die Frauen betrifft. Weiter, wenn keine oder zu wenige Kandidaten des Minderheitgeschlechtes kandidieren, störrt dieses auch nicht. Dann wird es eben nicht wie vorgesehen und möglich beachtet.
Erstellt am 14.05.2012 um 06:58 Uhr von Lexipedia
@ BRMetall
Hast du die Frage gelesen?
Es sind drei Kandidatinnen da, aber es sind so wenig vom Minderheitengeschlecht (Frauen) im Betrieb beschäftigt, dass kein Platz rechnerisch auf diese entfällt.
@ Murphy
Was gironimo schon beschrieb findest du im Fitting BetrVG §15 Randnotiz 20. Ein "Pflicht"-Mandat besteht nicht! Sondern das Minderheitengeschlecht kann nur über die Stimmen in den BR kommen.