Streikrecht für Alle
Hallo,
wir sind ein Standort eines großen Mittelständlers in Deutschland mit 600 AN (insg. 35.000). Jetzt findet erstmals an unserem Standort diese Woche ein Warnstreik statt. Wir wissen: keine "Streikarbeit" während der Arbeitszeit und Leiharbeiter sind auch ausgenommen.. Der AG vermutet eine Aktion und benennt jetzt bereits Schlüsselpositionen, die besetzt werden müssen (Maschinenführer oder z.B. der Empfang). Wo steht was bzgl. solch einer Vorgehensweise? Darf dies der AG ?
Gruß Luciano
Community-Antworten (10)
07.05.2012 um 10:03 Uhr
Die Gedanken sind frei...... Gedanken kann er sich machen so viele er will - bestimmen wer streikt hingegen kann er nicht. Art.9 GG gilt erstmal für alle. Wer Notdienst macht darf der Chef nicht selbst entscheiden. Ist nichts mit der Gewerkschaft vereinbart, kann dein Chef sich graue Haare wachsen lassen vor lauter Gedanken machen. Wieso sind Leiharbeiter ausgenommen? §11 Abs.5 AÜG gilt da nich zufällig?
07.05.2012 um 09:28 Uhr
Wollt ihr dem Arbeitgeber alles verbieten? Der macht sich nunmal Gedanken, das Schlimmste für sein Unternehmen abzuwenden. Das werdet ihr ihm wohl noch zugestehen ...
07.05.2012 um 09:53 Uhr
..... dennoch - wenn die benannten Kollegen in der Gewerkschaft sind, werden diese am Streik teilnehmen. In der Regel findet ja heutzutage der AG genügend Mitarbeiter, die ihm folgen werden und trotzdem arbeiten.
Aber natürlich - bei einem Arbeitskampf können sich beide Seiten auch vorbereiten.
07.05.2012 um 14:09 Uhr
Der BR ist als BR auch nicht dabei, muss sich als BR aus dem Streik heraushalten
07.05.2012 um 21:45 Uhr
Guckst du hier... Hier sind alle Infos zum Streik...
http://nordsachsen.verdi.de/fachbereiche/fachbereich3/kleiner_leitfaden_fuer_streikende
Nachtrag: In dem Link wird auch das Thema LeihAN beantwortet - gaaaaaanz so wie es Kulum schrieb ist es nicht. Klar können sie ihre Arbeitsleistung verwehren - aber am Streik teilnehmen? Hmmm da geht meine Rechtsmeinung etwas andere Wege. Davon mal ganz abgesehen, dass der Verleiher, die dann ganrantiert wo anders einsetzt, da er kein Geld mehr vom Entleiher bekommt, sollten sie nicht arbeiten. Und wer weiß, ob der AG diese LeihAN dann wieder einsetzen wird... böse ist wer böses denkt...
08.05.2012 um 00:00 Uhr
Snooker geht mal ein bissl weiter hier als wie die Kollegen. Der Ag hat ja hier nicht nur gedacht, sondern auch gehandelt > er hat Schlüsselpositionen bereits jetzt besetzt< Dies sollte uns sagen das der BR in der Mitbestimmung ist.
08.05.2012 um 00:39 Uhr
"Guckst du hier... Hier sind alle Infos zum Streik...
http://nordsachsen.verdi.de/fachbereiche/fachbereich3/kleiner_leitfaden_fuer_streikende"
Ja, das von dir angesprochene steht da auch, und noch viel viel mehr :-D
08.05.2012 um 08:36 Uhr
Der Ag hat ja hier nicht nur gedacht, sondern auch gehandelt
er hat Schlüsselpositionen bereits jetzt besetzt< DAS lese ich aber nirgends. Er macht sich Gedanken, und bennt die zu besetzenden Positionen. Wie er das realisieren will, das steht da nicht. Vielleicht hat er genügend leitende Angestellte ... ?
08.05.2012 um 14:40 Uhr
Globus Ich glaub du hast da etwas mehr in meinen Post interpretiert, als ich tatsächlich geschrieben habe. Ich habe mit keinem Wort geschrieben (auch wenn ich das so naturgemäß am liebsten sehen würde), dass Leiharbeiter mitstreiken. Aber sie haben ein berechtigtes Interesse am Erfolg des Streiks. Gerade Im Metall- und Elektrotarif soll ja die Position der Leiharbeiter enorm gestärkt werden. Von dem inzwischen gängigen equal pay Prinzip ganz zu schweigen. Dadurch partizipieren sie um so mehr an einem erfolgreichen Streik. Ob ein Arbeitgeber sich tatsächlich ans Bein bindet, den Leiharbeiter dann nach dem Streik nicht mehr zu entleihen und lieber einen Neuen über mehrere Wochen anlernen lässt und auch ob sich AG tatsächlich nur von wirtschaftlichen Gedanken bei dieser Entscheidung leiten lassen, dass mag auf einem ganz anderen Blatt stehen. In der Regel sind aber tarifgebundene Arbeitgeber nicht ganz so dramatisch gestrickt und wissen durchaus mit einem Streik und auch den Streikenden umzugehen. Natürlich stellen sie erstmal auf Panikmodus. Andernfalls kommen Gewerkschaften noch auf die Idee sie liegen mit ihrer Forderung zu weit unten
08.05.2012 um 20:03 Uhr
Kulum Du hast folgendes geschrieben: "Wieso sind Leiharbeiter ausgenommen?" und zwar auf folgendem Statement, wie ich mehr als vermuten darf: "Wir wissen: keine "Streikarbeit" während der Arbeitszeit und Leiharbeiter sind auch ausgenommen.. "
Ich halbe also nicht interpretiert, sondern lediglich deine unglückliche Wortwahl zurecht gerückt ;-) sei doch froh ;-)
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