W.A.F. LogoSeminare

Streikrecht für Alle

L
luciano
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir sind ein Standort eines großen Mittelständlers in Deutschland mit 600 AN (insg. 35.000). Jetzt findet erstmals an unserem Standort diese Woche ein Warnstreik statt. Wir wissen: keine "Streikarbeit" während der Arbeitszeit und Leiharbeiter sind auch ausgenommen.. Der AG vermutet eine Aktion und benennt jetzt bereits Schlüsselpositionen, die besetzt werden müssen (Maschinenführer oder z.B. der Empfang). Wo steht was bzgl. solch einer Vorgehensweise? Darf dies der AG ?

Gruß Luciano

1.774010

Community-Antworten (10)

K
Kulum Akzeptiert

07.05.2012 um 10:03 Uhr

Die Gedanken sind frei...... Gedanken kann er sich machen so viele er will - bestimmen wer streikt hingegen kann er nicht. Art.9 GG gilt erstmal für alle. Wer Notdienst macht darf der Chef nicht selbst entscheiden. Ist nichts mit der Gewerkschaft vereinbart, kann dein Chef sich graue Haare wachsen lassen vor lauter Gedanken machen. Wieso sind Leiharbeiter ausgenommen? §11 Abs.5 AÜG gilt da nich zufällig?

T
Tanzbär

07.05.2012 um 09:28 Uhr

Wollt ihr dem Arbeitgeber alles verbieten? Der macht sich nunmal Gedanken, das Schlimmste für sein Unternehmen abzuwenden. Das werdet ihr ihm wohl noch zugestehen ...

G
gironimo

07.05.2012 um 09:53 Uhr

..... dennoch - wenn die benannten Kollegen in der Gewerkschaft sind, werden diese am Streik teilnehmen. In der Regel findet ja heutzutage der AG genügend Mitarbeiter, die ihm folgen werden und trotzdem arbeiten.

Aber natürlich - bei einem Arbeitskampf können sich beide Seiten auch vorbereiten.

S
streikbrecher

07.05.2012 um 14:09 Uhr

Der BR ist als BR auch nicht dabei, muss sich als BR aus dem Streik heraushalten

G
Globus

07.05.2012 um 21:45 Uhr

Guckst du hier... Hier sind alle Infos zum Streik...

http://nordsachsen.verdi.de/fachbereiche/fachbereich3/kleiner_leitfaden_fuer_streikende

Nachtrag: In dem Link wird auch das Thema LeihAN beantwortet - gaaaaaanz so wie es Kulum schrieb ist es nicht. Klar können sie ihre Arbeitsleistung verwehren - aber am Streik teilnehmen? Hmmm da geht meine Rechtsmeinung etwas andere Wege. Davon mal ganz abgesehen, dass der Verleiher, die dann ganrantiert wo anders einsetzt, da er kein Geld mehr vom Entleiher bekommt, sollten sie nicht arbeiten. Und wer weiß, ob der AG diese LeihAN dann wieder einsetzen wird... böse ist wer böses denkt...

S
Snooker

08.05.2012 um 00:00 Uhr

Snooker geht mal ein bissl weiter hier als wie die Kollegen. Der Ag hat ja hier nicht nur gedacht, sondern auch gehandelt > er hat Schlüsselpositionen bereits jetzt besetzt< Dies sollte uns sagen das der BR in der Mitbestimmung ist.

G
Globus

08.05.2012 um 00:39 Uhr

"Guckst du hier... Hier sind alle Infos zum Streik...

http://nordsachsen.verdi.de/fachbereiche/fachbereich3/kleiner_leitfaden_fuer_streikende"

Ja, das von dir angesprochene steht da auch, und noch viel viel mehr :-D

T
Tanzbär

08.05.2012 um 08:36 Uhr

Der Ag hat ja hier nicht nur gedacht, sondern auch gehandelt

er hat Schlüsselpositionen bereits jetzt besetzt< DAS lese ich aber nirgends. Er macht sich Gedanken, und bennt die zu besetzenden Positionen. Wie er das realisieren will, das steht da nicht. Vielleicht hat er genügend leitende Angestellte ... ?

K
Kulum

08.05.2012 um 14:40 Uhr

Globus Ich glaub du hast da etwas mehr in meinen Post interpretiert, als ich tatsächlich geschrieben habe. Ich habe mit keinem Wort geschrieben (auch wenn ich das so naturgemäß am liebsten sehen würde), dass Leiharbeiter mitstreiken. Aber sie haben ein berechtigtes Interesse am Erfolg des Streiks. Gerade Im Metall- und Elektrotarif soll ja die Position der Leiharbeiter enorm gestärkt werden. Von dem inzwischen gängigen equal pay Prinzip ganz zu schweigen. Dadurch partizipieren sie um so mehr an einem erfolgreichen Streik. Ob ein Arbeitgeber sich tatsächlich ans Bein bindet, den Leiharbeiter dann nach dem Streik nicht mehr zu entleihen und lieber einen Neuen über mehrere Wochen anlernen lässt und auch ob sich AG tatsächlich nur von wirtschaftlichen Gedanken bei dieser Entscheidung leiten lassen, dass mag auf einem ganz anderen Blatt stehen. In der Regel sind aber tarifgebundene Arbeitgeber nicht ganz so dramatisch gestrickt und wissen durchaus mit einem Streik und auch den Streikenden umzugehen. Natürlich stellen sie erstmal auf Panikmodus. Andernfalls kommen Gewerkschaften noch auf die Idee sie liegen mit ihrer Forderung zu weit unten

G
Globus

08.05.2012 um 20:03 Uhr

Kulum Du hast folgendes geschrieben: "Wieso sind Leiharbeiter ausgenommen?" und zwar auf folgendem Statement, wie ich mehr als vermuten darf: "Wir wissen: keine "Streikarbeit" während der Arbeitszeit und Leiharbeiter sind auch ausgenommen.. "

Ich halbe also nicht interpretiert, sondern lediglich deine unglückliche Wortwahl zurecht gerückt ;-) sei doch froh ;-)

Ihre Antwort