Lebensarbeitszeit
eine Mitarbeiterin hat mit dem Arbeitgeber ein Lebensarbeitszeitvertrag vereinbart, jetzt gibt es nur noch Ärger, weil es mit den Stunden wie sie eingetragen werden diverenzen gibt, in dem Vertrag steht: ihre vertragliche Arbeitszeit wird ab dem .... auf 26,25 Stunden/Woche bzw. 114,19 Stunden/Monat reduziert. Ihre monatliche Vergütung beträgt ab dem Zeitpunkt .... ihre Anwesenheitheitszeit beläuft sich jedoch weiterhin entsprechend ihre bisherigen Wochenarbeitszeit von 37,5 Stunden/Woche bzw. 163,13 Stunden/Monat. Die Mitarbeiterin und der BR ist der Meinung, dass ihr Zeitkontrolle weiterhin auf 37,5 Stunden/Woche eingetragen werden muss, die diverenz auf 26,25 Stunden/Woche wird ihr dann gutgeschrieben. wer kann uns weiterhelfen???
Community-Antworten (1)
24.04.2012 um 09:41 Uhr
wenn sie weiterhin die volle Zeit arbeitet, muss sie auch entsprechend vergütet werden bzw. die geleistete Zeit gutgeschrieben werden.
Fragt doch mal beim AG nach, warum die Zeit nicht vertragsgemäß angepasst wurde.