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Inoffizielle Treffen

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sabinemueller
Apr 2022 bearbeitet

BR möchte inoffizielle Besprechungen machen, um sich außerhalb der Sitzungen auszutauschen. Ist das erlaubt?

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Community-Antworten (7)

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Relfe

19.04.2022 um 12:25 Uhr

Ja, nennt sich Treffen ausserhalb der Arbeitszeit oder informeller Meinungsaustausch unter Gleichgesinnten in der Pause o.ä. Wir leben ja in einem freien Land, das können die auch abends in der Kneipe machen (nur aufpassen wegen den Datenschutz der BR-Themen in der Öffentlichkeit)

NB
nicht brauchen

19.04.2022 um 17:19 Uhr

Hmm BR möchte sich austauschen? Inoffiziell? Warum? Wahrscheinlich wollen Teile des BR sich austauschen. Also eine Besprechung von BR-Mitgliedern. Meiner Meinung nach auch (während der Arbeitszeit) erlaubt.

Also einfach zur BR-Arbeit abmelden und im Besprechungsbüro Meinungsaustausch machen.

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Relfe

19.04.2022 um 18:09 Uhr

@nicht-brauchen wie kommst Du darauf das "sich austauschen wollen" ein Grund ist, das man den Arbeitsplatz verlassen darf? Nur wenn es sich um notwendige BR-Arbeit handelt muss der AG einen freistellen und "sich austauschen wollen/möchten" gehört sicher nicht dazu.

dafür macht man dann eine Sitzung mit TO und bespricht Themen, dazu werden alle BR- oder Ausschussmitglieder geladen und dann ist das Arbeitszeit. Ansonsten wird das "Freizeit" sein. Und wie willst Du dich beim Vorgesetzten abmelden ohne "Termin"?

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Scout87x

20.04.2022 um 13:03 Uhr

Betriebsräte sind immer automatisch von ihrer beruflichen Arbeit befreit, wenn sie Betriebsratstätigkeiten erledigen müssen. Diese vorübergehende Arbeitsbefreiung nennt man Teilfreistellung (§ 37 Abs. 2 BetrVG). Ist die Betriebsratsaufgabe erledigt, muss das Mitglied an seinen regulären Arbeitsplatz zurückkehren.

Was „erforderlich“ ist, bestimmt sich nach den Zwängen der Betriebsratsarbeit. Erforderlich sind Betriebsratssitzungen, Betriebsversammlungen, Besprechungen mit Gewerkschaften und Behörden. Aber auch Vor- und Nachbereitungen, alle in § 80 BetrVG gelisteten Aufgaben, der Besuch eines Rechtsanwaltes und Beratungsgespräche mit Arbeitnehmern sind „erforderliche“ Tätigkeiten, für die der Betriebsrat von seiner Arbeit befreit ist.

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Relfe

20.04.2022 um 13:56 Uhr

@Scout87x

richtig und dazu hat man sich beim AG entsprechend abzumelden und den Grund der Abmeldung anzugeben (nicht in Inhalt) z.B. BR-Sitzung, Ausschusssitzung. wenn BRm xy und cf un gh "sich mal austauschen wollen" gehört sicher nicht dazu. Üblicherweise werden solche notwendigen BR-Termine mittels Einladung vom Vorsitzenden des BR oder Ausschusses eingeleitet und nicht von jedem x-beliebigen BRm nach "gutdünken".

inoffizielle BR-Arbeit gibt es schlichtweg nicht, weil sie dann per Definition keine BR-Arbeit sind und somit der AG nicht freistellen muss. Was antwortest Du den dem AG wenn er fragt wo Du warst bzw. hin willst? ... darf ich nicht sagen, war inoffiziell? wenn Du antwortest: ".. BR-Sitzung inoffiziell ..," ist es ja schon offiziell, oder?

Wenn die BRM sich treffen wollen um BR-Themen zu besprechen, dann macht man eine Sitzung und bespricht sich, den Teilnehmerkreis kann der Einladene ja variieren solange keine Beschlüsse gefasst werden.

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XYZ68

20.04.2022 um 15:17 Uhr

Ich zu meiner Chefin: ich mach dann BR-Arbeit ca. ne Stunde. Sie: ok

Feste Termine entnimmt sie meinem Kalender. Manchmal treffen wir uns dann, ich als BR sie als Abgesandter des AG. Ist halt so.

Jetzt Ernsthaft, ja wir treffen uns als BR-Mitglieder auch außerhalb der Sitzungen. Der Arbeitgeber weiß das und kommt einmal in der Woche um sich mit den anwesenden BR-Mitgliedern auszutauschen. Das hat sich bewährt und hat auch schon oft geholfen, kleinere Probleme sofort zu lösen. So in der Art, wir haben das und das vor, braucht ihr da 'nen vollen Antrag oder reicht eine Info per Mail. Je nach dem Vorhaben kommt dann, wir brauchen den Antrag oder was auch immer.

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Relfe

20.04.2022 um 15:31 Uhr

@xyz68

ist doch auch in Ordnung, der AG akzeptiert das, kein Problem. Natürlich kann man sich "austauschen" ohne Sitzung, wenn der AG das akzeptiert.

Es geht hier aber ja auch immer um die "rechtliche" Sichtweise, man sollte halt Wissen was man macht um nicht unbeabsichtigt "in die Falle" zu tapsen.

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