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Kein Mitglied für den Gesamtbetriebsrat

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Djurens
Nov 2016 bearbeitet

Danke für die super Antworten bisher, aber es kommt noch schlimmer! Derzeit ist dieser Betrieb mit der kleinste, wir sind nach MA absolut der größte Betrieb und das ist für uns so frustierend. Aber die Stimmengewichtung zählt am Tag der Wahl und da war es nicht so. Könnt Ihr unseren Frust verstehen???

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Community-Antworten (6)

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Peanuts

16.02.2012 um 07:19 Uhr

"Könnt Ihr unseren Frust verstehen??? "

Nö ... > § 13 BetrVG

R
rkoch

16.02.2012 um 09:28 Uhr

Derzeit ist dieser Betrieb mit der kleinste, wir sind nach MA absolut der größte Betrieb

Nö ... > § 13 BetrVG

Was peanuts damit sagen will: Wenn Euer Betrieb sich seit der Wahl derart vergrößert hat, dass ihr jetzt der größte Betrieb seid, so ist es wohl sehr wahrscheinlich das aus §13 der Abs. (2) 1. zutreffen könnte (oder müsste). Damit müsstet ihr genau 24 Monate (taggenau) nach der Wahl prüfen, ob ihr mindestens 50% und mindestens 50 mehr AN als am Tag der Wahl habt, falls ja müsst ihr (zwingend!) neu wählen und habt dann natürlich auch die Mehrheit im GBR. Da die regelmäßigen Wahlen jetzt nahezu 2 Jahre zurückliegen müsste dieser Stichtag irgendwann in den nächsten 3 Monaten sein.

Trifft das also auf Euch zu?

D
Djurens

16.02.2012 um 20:36 Uhr

Hallo rkoch, das haben wir alles geprüft, unsere BR Wahl war am 12.01.10. Am 12.01.12 wer der andere Betrieb noch um 20 MA nicht unter 50% und wir um leider(oder zum Glück) 50 MA nicht über 50%.

Auf dem Weg geht nichts, trotzdem mein Dank für die Tipps

L
Lernender

16.02.2012 um 21:11 Uhr

Wieviele Mitarbeiter hatte denn der andere Betrieb?

P
Peanuts

16.02.2012 um 21:48 Uhr

§13 BetrVG beschränkt sich nicht nur auf Abs.2 Nr. 1 ...

Wie wäre es mit Nr. 3 ?

L
Lernender

16.02.2012 um 22:01 Uhr

@peanuts

chapeau

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