Erstellt am 29.01.2012 um 19:50 Uhr von MonaLisa
@Simeon,
puh....... ich hatte schon Bedenken, dass Betriebsräte aufgehängt werden müssen......
Aber im Organigram sind sie auf gleicher Höhe wie die Geschäftsleitung! Der Betriebsrat hat keine Vorgesetzten.
Erstellt am 29.01.2012 um 21:34 Uhr von DerAlteHeini
Simeon
Tja, Simeon, man solltes es nicht glauben, aber der BR ist auf gleicher Augenhöhe mit der Geschäftsleitung bzw. dem Arbeitgeber. Entsprechend selbstbewusst sollten die BR Mitglieder auch gegenüber der Geschäftsleitung, bzw. dem Arbeitgeber auftrehten.
Erstellt am 29.01.2012 um 21:41 Uhr von Kölner
@DerAlteHeini
Also eine Stabsabteilung...
Erstellt am 29.01.2012 um 22:02 Uhr von kunzundhinz
Kölner
Neeee, keine Abteilung.
Denn dann gäbe es Vorgesetzte/ Leiter der Abteilung. Daher ist BR einfach nur BR, nicht weisungsgebunden und wird in Organigrammen besonders dargestellt. I.d.R. auf der oberen Ebene.
Aber auf keinen Fall Stabsabteilung auch wenn manche BRs dieses gerne wären/hätten. Denn dann könnten sie auch bei den Sitzungen dieser Gremien teilnehmen.
Doch sonst ist DerAlteHeini voll und ganz zuzustimmen!
Erstellt am 29.01.2012 um 22:36 Uhr von Simeon
Super!
Die Info hilft mir schon sehr weiter!
und in der Tat sollte der BR auf Augenhöhe mit der Leitung kommunizieren!
Ich hab da gleich noch eine Frage. Hat jemand von euch schon mit Betrieblicher Sozialarbeit zu tun gehabt und wie ist der Betriebsrat mit der BSA umgegangen?
z.B. im zusammenhang mit BEM (Betrieblichem Eingliederungsmanagement)
Ps. Find ich toll das ihr mir so schnell geantwortet habt!
Erstellt am 29.01.2012 um 22:44 Uhr von wahlvst
Hallo Simeon
... BEM (Betrieblichem Eingliederungsmanagement)
Ist hier im Forum ein "....thema" !!!
Denn zu diesem Thema gab es hier schon sehr tiefgehende Diskussionen ;-)))
Google doch einmal dieses Thema dann findest du viele gute Unterlagen u.a. vom DGB und Hans-Böckler Stifftung. Alles lesen und dann selbst angehen.
hier ein paar links
<www.boeckler.de/pdf/p_arbp_140.pdf>
<www.schwbv.de/pdf/dgb_broschuere_eingliederungsmanagement.pdf>
<http://www.dnbgf.de/fileadmin/texte/Downloads/uploads/dokumente/psyGA/WWB_BEM.pdf>
<http://www.neue-wege-im-bem.de/sites/neue-wege-im-bem.de/dateien/handlungsleitfaden_bem_2011.pdf>
Erstellt am 29.01.2012 um 22:50 Uhr von Kölner
@kunzundhinz
Du verstehst mich einfach nicht. ;-)
@Simeon
BSA hat wenig mit einem BEM zu tun; bzw. wesentlich anderes.
Erstellt am 29.01.2012 um 23:25 Uhr von kunzundhinz
Kölner
verstehe schon! Nur da Du kein Smiley beigefügt hast und auch viele NEUE hier mitlesen, musste ich dieses schreiben. Denn NEUE könnten die Aussage sonst für "bare Münze" nehmen und dann böse gegen die Wand laufen.
Simeon
Bettina Stoll: Betriebliche Sozialarbeit: Aufgaben - Bedeutung - Praktische Umsetzung. Walhalla Fachverlag (Berlin) 2001. 256 Seiten. ISBN 978-3-8029-7444-1. 24,95 EUR.
Kosten zahlt der AG § 40 BetrVG
Erstellt am 30.01.2012 um 16:28 Uhr von gironimo
mal sehen, ob ich koelner richtig verstehe.
Er wollte mit seiner Einlassung >Stabsabteilung< vielleicht darauf hinweisen, dass der BR im Organigramm eines Betriebes überhaupt nicht vorkommt.
Der BR ist ein Organ des BetrVG und wirkt im Betrieb im Zuge seiner gesetzlichen Aufgaben auf allen Ebenen des Betriebes, wo dies erforderlich ist
Erstellt am 31.01.2012 um 09:26 Uhr von rkoch
Man sollte einfach hinterfragen WAS ein Organigramm überhaupt für einen Sinn und Zweck hat.....
> Organisatorische Einheiten sowie deren Aufgabenverteilung und Kommunikationsbeziehungen
> werden ersichtlich.
(Wikipedia: Organigramm)
An diesem Maßstab wäre die Eintragung eines BR im Organigramm zu messen. Wie Wikipedia weiter ausführt werden die einzelnen Kommunikationsbeziehungen i.d.R. von oben nach unten i.d.R. durch Über-/Unterordungsverhältnisse gekennzeichnet. Und dabei stoßen wir beim BR auf ein Problem.... denn ein Über/Unterordnungsverhältnis gibt es beim BR nicht.
WENN also der BR im Organigramm auftaucht muss man irgendwie klar machen, das es sich um ein Kommunikationsverhältnis OHNE Über/Unterordnungsverhältnis handelt.
In diesem Sinne KÖNNTE der BR irgendwo an der Seite stehen und durch spezielle Striche (z.B. eine Strich-Punkt-Linie - vgl. Wiki, wo durchgezogene und gestrichelte Linien erläutert werden) die Kommunikationsbeziehungen dargestellt werden. I.d.R. wird ein Strich zur GF reichen, u.U. kann aber auch die Kommunikation mit Vorgesetzten einzelner Abteilungen betrieblich geregelt sein (wenn der AG diese Personen als vertretungsberechtigt gegenüber dem BR benannt hat), dann werden weitere Striche notwendig.
BTW: Das Organigramm bezieht sich gar nicht auf "Abteilungen", auch wenn diese oft so abgebildet wird, sondern eigentlich auf die Kommunikation zwischen den PERSONEN. Es muss also immer noch ersichtlich sein, welche Person hinter einer Abteilung steht......
In diesem Sinne sind "Abteilungen" im Organigramm nicht als "Abteilungen" im räumlichen/abteilungsorganisatorischen Sinne zu verstehen (wie DeralteHeini es tut). Stabs"abteilung" BR ist also nur eine Organisationsbeziehung, nicht zu verwechseln mit einer betrieblichen Abteilung. Man kann es also so nennen, muss aber nicht.