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Stellenaushang

C
caebr
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

jede freie Stelle muss ja innerbetrieblich ausgeschrieben werden. Wie lange muss der Stellenaushang am "Schwarzen Brett" bzw. im Intranet stehen?

Danke un dGruß

caebr

1.05103

Community-Antworten (3)

P
Petrus

27.01.2012 um 13:00 Uhr

Nein, warum sollte sie innerbetrieblich ausgeschrieben werden müssen?

Wenn sie ausgeschrieben wird, weil der BR dies nach §93 BetrVG verlangt hat, ist die Mitteilung des wo, wie und wie lange hoffentlich Teil des Verlangens an den ArbGeb - oder der BR schließt mit dem ArbGeb eine BV zum Thema.

G
GobiTodic

27.01.2012 um 13:05 Uhr

"jede freie Stelle muss ja innerbetrieblich ausgeschrieben werden..."

Ja, wenn der Betriebsrat das verlangt: § 93 BetrVG Dabei hat der BR ein Mitbestimmmungsrecht über das Wann und Wie, also auch zB über die Dauer und den Ort des Aushangs.

Eine allgemein gültige Aussage über die Dauer wird man hier also nicht treffen können.

L
Lernender

27.01.2012 um 13:08 Uhr

wie Petrus feststellt der BR muss die Ausschreibung nach nach§ 93 BetrVG verlangen. Das Gesetz kennt keine Fristen für die Ausschreibung. Falls der BR es versäumt hat eine entsprechende Frist zu setzen sieht das BAG eine 2 Wochen Frist als angemessen an.

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