Stellenaushang
Hallo Zusammen,
jede freie Stelle muss ja innerbetrieblich ausgeschrieben werden. Wie lange muss der Stellenaushang am "Schwarzen Brett" bzw. im Intranet stehen?
Danke un dGruß
caebr
Community-Antworten (3)
27.01.2012 um 13:00 Uhr
Nein, warum sollte sie innerbetrieblich ausgeschrieben werden müssen?
Wenn sie ausgeschrieben wird, weil der BR dies nach §93 BetrVG verlangt hat, ist die Mitteilung des wo, wie und wie lange hoffentlich Teil des Verlangens an den ArbGeb - oder der BR schließt mit dem ArbGeb eine BV zum Thema.
27.01.2012 um 13:05 Uhr
"jede freie Stelle muss ja innerbetrieblich ausgeschrieben werden..."
Ja, wenn der Betriebsrat das verlangt: § 93 BetrVG Dabei hat der BR ein Mitbestimmmungsrecht über das Wann und Wie, also auch zB über die Dauer und den Ort des Aushangs.
Eine allgemein gültige Aussage über die Dauer wird man hier also nicht treffen können.
27.01.2012 um 13:08 Uhr
wie Petrus feststellt der BR muss die Ausschreibung nach nach§ 93 BetrVG verlangen. Das Gesetz kennt keine Fristen für die Ausschreibung. Falls der BR es versäumt hat eine entsprechende Frist zu setzen sieht das BAG eine 2 Wochen Frist als angemessen an.
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