WpHG
Hallo zusammen,
weiss jemand das Urteil worin geregelt wird, das der BR/Wirtschaftsausschuss Informationen erhalten kann die dem WpHG "Insiderinformationen" unterliegen.
Community-Antworten (9)
20.01.2012 um 18:05 Uhr
geht es um Informationen, die der WA/BR für seine Aufgaben benötigt un die der AG mit HInweis auf das WpHG verweigert? Welche?
20.01.2012 um 23:57 Uhr
§ 13 Insiderinformation.(1) Eine Insiderinformation ist eine konkrete Information über nicht öffentlich bekannte Umstände, die sich auf einen oder mehrere Emittenten von Insiderpapieren oder auf die Insiderpapiere selbst beziehen und die geeignet sind, im Falle ihres öffentlichen Bekanntwerdens den Börsen- oder Marktpreis der Insiderpapiere erheblich zu beeinflussen. Eine solche Eignung ist gegeben, wenn ein verständiger Anleger die Information bei seiner Anlageentscheidung berücksichtigen würde. Als Umstände im Sinne des Satzes 1 gelten auch solche, bei denen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass sie in Zukunft eintreten werden. Eine Insiderinformation ist insbesondere auch eine Information über nicht öffentlich bekannte Umstände im Sinne des Satzes 1, die sich
- auf Aufträge von anderen Personen über den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten bezieht oder
- auf Derivate nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 mit Bezug auf Waren bezieht und bei der Marktteilnehmer erwarten würden, dass sie diese Information in Übereinstimmung mit der zulässigen Praxis an den betreffenden Märkten erhalten würden.
(2) Eine Bewertung, die ausschließlich auf Grund öffentlich bekannter Umstände erstellt wird, ist keine Insiderinformation, selbst wenn sie den Kurs von Insiderpapieren erheblich beeinflussen kann.
§ 14 Verbot von Insidergeschäften.(1) Es ist verboten,
- unter Verwendung einer Insiderinformation Insiderpapiere für eigene oder fremde Rechnung oder für einen anderen zu erwerben oder zu veräußern,
- einem anderen eine Insiderinformation unbefugt mitzuteilen oder zugänglich zu machen,
- einem anderen auf der Grundlage einer Insiderinformation den Erwerb oder die Veräußerung von Insiderpapieren zu empfehlen oder einen anderen auf sonstige Weise dazu zu verleiten.
(2) Der Handel mit eigenen Aktien im Rahmen von Rückkaufprogrammen und Maßnahmen zur Stabilisierung des Preises von Finanzinstrumenten stellen in keinem Fall einen Verstoß gegen das Verbot des Absatzes 1 dar, soweit diese nach Maßgabe der Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates - Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen (ABl. EU Nr. L 336 S. 33) erfolgen. Für Finanzinstrumente, die in den Freiverkehr oder in den regulierten Markt einbezogen sind, gelten die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 entsprechend.
Klar gilt dieses dann auch für entsprechende Informationen wenn man diese als WA-Mitglied erhält.
Denn ein WA Mitglied könnte ja im WA frühzeitig z.B. Börsenrelevante Infos über Kauf oder Verkauf einer Firma erlangen.
21.01.2012 um 08:39 Uhr
@kunzundhinz Ich suche noch in Deinem Beitrag (Gesetzestextkopie) die Antwort auf die Frage (Urteil). BTW: Mir ist ein solches Urteil nämlich nicht bekannt (was nichts heißen will).
21.01.2012 um 13:56 Uhr
Ob es schon hier mal ein Urteil gab ???
Doch: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe wirdgemäß § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG bestraft, wer entgegen § 14 Abs.1 Nr. 1 WpHG (Verstoß gegen das Erwerbs- und Veräußerungs-verbot) ein Insiderpapier erwirbt oder veräußert. Der Strafrah-men gilt für alle Insider gleich, unabhängig davon, auf welcheWeise sie von der Insiderinformation Kenntnis erlangt haben.1Der Versuch ist strafbar, § 38 Abs. 3 WpHG. Handelt der Täterleichtfertig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahroder Geldstrafe, § 38 Abs. 4 WpHG. Leichtfertig handelt, werdie im Verkehr erforderliche Sorgfalt in einem ungewöhnlich ho-hen Maße verletzt. http://www.dashoefer.de/download/pdf/ag_probe_12_1_4.pdf?wa=IP-AG.
weiter guter Beitrag: Verschwiegenheitspflicht Hinweise zum praktischen Umgang http://www.boeckler.de/pdf/p_ah_ar_05.pdf und http://www.boeckler.de/pdf/p_ah_araete_05.pdf
Das Verbot von Insidergeschäften, § 14 WpHG http://www.dashoefer.de/download/pdf/ag_probe_12_1_4.pdf?wa=IP-AG.
Doch wenn hier ein BRM dagegen verstoßen hat, gibt es ja vielleicht bald ein Urteil
21.01.2012 um 14:12 Uhr
@paula, peanuts Könnte es Euch gelingen, bei kunzundhinz ein wenig Bewusstsein und Abgrenzung von erstellten Beiträgen Dritter und einem tatsächlichen Urteil (mit Akz und Rechtskraft) zu bewirken? Danke.
21.01.2012 um 14:17 Uhr
@ Kölner
Warum erledigst du das nicht selbst? Warum denkst du diese Masche: Ich gebe dir das Gefühl dich zu brauchen!, wird nicht bemerkt?
22.01.2012 um 10:31 Uhr
Naja, es gibt schon einige \"seltsame\" Aussagen oder Antworten von kunzundhinz im Laufe der Zeit. Wenn es überhaupt Antworten sind. Für Sarkasmus \" Doch wenn hier ein BRM dagegen verstoßen hat, gibt es ja vielleicht bald ein Urteil \" ist hier sicher auch der falsche Platz. Der Frager braucht aus irgend einem Grund die Antwort. Alles andere ist nicht hilfeich. Kölner hat bereits mehrfach versucht, dies kunzundhinz klarzumachen. Aber der ist offensichtlich beratungsresistent. Da käme ich auch schon mal auf die Idee, andere vernünftige Teilnehmer um Hilfe zu bitten. Auch wenn dies als Masche angesehen würde. Ist für mich voll i.O.
Zur Frage selbst kann ich als Banker leider keine Antwort geben, weil ich dazu noch nichts gehört oder gelesen habe.
22.01.2012 um 11:23 Uhr
"weiss jemand das Urteil worin geregelt wird, das der BR/Wirtschaftsausschuss Informationen erhalten kann die dem WpHG "Insiderinformationen" unterliegen. "
Die Frage ist falsch gestellt. Selbstverständlich stehen einem BR/WA auch Informationen zu, welche dem WPHG unterliegen, das wurde noch nie bestritten und bedarf auch keines Urteils.
Stellt sich nur die Frage, zu welchem Zeitpunkt Anspruch auf welchen Informationsumfang geltend gemacht werden kann.
P.S. Es dürfte insbesondere Kölner hinlänglich bekannt sein, dass ich mich nicht instrumentalisieren lasse. Und schon gar nicht würde ich mich speziell in diesem Forum auf irgendwelche Seilschaften einlassen oder durch aktives Tun dazu beitragen, dass ein solcher Eindruck entstehen könnte.
22.01.2012 um 12:26 Uhr
@peanuts Oh, den Eindruck werde ich natürlich korrigieren! Als Kämpfer für die Sache bist Du bisher aufgetreten, deswegen hatte ich Dich bitten wollen, ein wenig mehr Klarheit und etwas Licht (und vll. auch ein Urteil) in die Sachdiskussion einzubringen. Das hatte (aus meiner Sicht) sehr wenig mit Instrumenalisieren zu tun!
BTW: Vermutlich sollte man aber an dieser Stelle nicht weiter darauf eingehen, ob die Zurschaustellung der Überparteilichkeit nicht auch dazu führt, dass man längst instrumentalisiert ist.
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