Arbeitszeitüberwachung
Trotz Stempeluhr wird extra noch Liste vom Werkstattleiter geführt wer produktiv oder unproduktiv ? Wenn Arbeit,egal welche Maßnahme ( Beladen,Abladen,Autos holen vom Platz,Kisten bauen ect. ? ist es für mich als BR produktive Arbeit oder nicht ? Wie kann ich das der GL wiederlegen bzw. klar machen,wie sollte der BR seine Handlungen weiter fortsetzen ?
Community-Antworten (9)
15.01.2012 um 10:14 Uhr
Habt Ihr den Werkstattleiter schon mal gefragt, warum , wozu und nach welchen Kriterien er seine Notizen macht? Und vor allen Dingen, ob er nicht ausgelastet ist und sich selbst mit unproduktiven Dingen befasst?
Wenn Du die GL ansprechen willst, würde ich diese erst einmal Fragen, was sie davon hält.
15.01.2012 um 11:37 Uhr
@gironimo Was der Werkstattleiter macht ist im Rahmen eines KVP (Kontenuirlichen Verbesserungsprozess) garnicht so ungewöhnlich. Wie sonst soll man feststellen welche arbeiten mit wievielen MA möglich ist. Was man hier beanstanden könnte ist das der BR vorab nicht mit ins Boot geholt wurde, damit dieser mit dem AG regeln kann das die MA dadurch keine Nachteile zu befürchten haben.
15.01.2012 um 12:26 Uhr
.... schon - ... ich habe aber angesichts der Fragen die >direkt< zuvor gestellt hat meine Zweifel, dass es in diesem Betrieb einen kontinuierlichen Verbesserungsprozeß gibt. Der BR hätte zudem im Zuge seiner Mitbestimmung wissen müssen, dass es so etwas im Betrieb gibt.
15.01.2012 um 12:46 Uhr
....stimmt- gibt es einen KVP, sollte der BR es wissen. Aber muß er auch erahnen können wann was gemacht wird. Ich kenne es von früher so das der KVP Beauftragte mitgeteilt und dazu eingeladen hat. Habe @direkt´s andere Fragen nicht alle so verfolgt.
15.01.2012 um 12:49 Uhr
Dieser Werkstattleiter ist sicherlich nicht ohne Wissen der GL tätig ...
Ob die Art & Weise der Vorgehensweise des Werkstattleiters erwünscht ist?
Unzufriedenheit und schlechtes Betriebsklima wirkt sich immer aus und zwar zu Lasten der Produktivität ...
Wie ist es um die Themen "Personalfluktuation und Krankenstand" bestellt?
16.01.2012 um 11:20 Uhr
Bleibt es denn bei handgeschriebenen Listen? oder wird das ganze weiterverarbeitet, u.U. sogar EDV technisch
Dann ist es eine mitbestimmungspflichtige Leistungs- und Verhaltenskontrolle nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG
Gruss von den betriebsratten
16.01.2012 um 14:27 Uhr
es ist egal ob elektronisch oder manuell erfasste Daten zur Leistungsbestimmung herangezogen werden können beides bedarf der Mitbestimmung des Br`s. Ich würde den Wekstattleiter stoppen lassen durch die GF und ggf. Druck ausüben. Gruß Doug
16.01.2012 um 19:10 Uhr
es ist egal ob elektronisch oder manuell erfasste Daten zur Leistungsbestimmung herangezogen werden können beides bedarf der Mitbestimmung des Br`s.
Bei der manuellen Erfassung wird das Eis aber gerade verdammt dünn...
17.01.2012 um 13:00 Uhr
@Paula, wieso dünn, das Gesetz sagt dies ganz klar aus. Leistungsbeurteilung unterliegt der Mitbestimmung nach § 87 BetrVG. Egal ob elektronisch oder manuell. Wenn Beweise vorliegen wird es nicht dünn das Eis. immer vorausgesetzt man hat Beweise aber das geht ja aus der fragestellung klar hervor. Es wird eine Liste geführt. Gruß jazzman
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