Erstellt am 06.01.2012 um 09:15 Uhr von gironimo
Handy's sind auf jedem Fall technische Einrichtungen, die dazu geeignet sind, Berhalten und Leistung von Mitarbeiter zu erfassen. - Also Mitbestimmung im Sinne des § 87 BetrVG über das wie des Einsdatzes und wer nutzt welche Daten etc.
Erstellt am 06.01.2012 um 09:35 Uhr von Kölner
@Fata
Ergänzend zu gironimo:
Hinsichtlich Deiner Fragestellung kann man alles und nichts vermuten. Von der Auswertung der Telefondaten und des Telefonverhaltens einzelner AN bis hin zur Ortung des Handys im Gebäude oder in der Freizeit ist ja alles möglich.
§ 87 Abs. 1 Nr. 1, 6 BetrVG kommen sicher zum Tragen...
Erstellt am 06.01.2012 um 10:32 Uhr von kunzundhinz
weiter auch das Thema "keine Mehr-/Hausarbeit" durch Einführung der Handys. Also, dass der AG oder Vorgesetzte nicht AN einfach einmal kurz anruft und arbeiten lässt. Arbeit ist da dann auch ggf. ein Telefongespräch betreffend der Arbeit. Also auch eine Art von Rufbereitschaften.
Auch unbedingt das Thema klären. Im Urlaub bleibt das dienstliche Handy aus, denn Urlaub ist Freizeit und diese geht den AG nichts an.
Also möglichst alles solches ausschließen buw genau aufführen zu was wann das Handy genutzt werden darf un zu was nicht und wann vorher stets die MB des BR zwingend zu beachten ist.
Letztlich aber auch die AN aufklären, dass der AG diese NICHT einführt um den AN etwas gutes zu tun. Weiter auch, welche böse Folgen den AN drohen könnten wenn sie das dinstl. Handy privat nutzen. Also privat Gespräche, SMS usw. Hat schon manchen AN den Job und eine Menge Geld gekostet.
Erstellt am 06.01.2012 um 11:14 Uhr von Morgana
Herzlichen Dank für Eure Antworten. Ihr habt mir sehr weiter geholfen.
Morgana