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BR in der Cloud organisieren?

P
Plexierer
Nov 2016 bearbeitet

Wir sind ein neu gewählter BR und hatten heute unsere konstituierende Sitzung. Dort tauchte unter anderem die Frage auf, wie wir uns organisieren wollen. Eine Möglichkeit wäre, einen Google-Account einzurichten und alle dort angebotenen Dienste (eMail, Kalender, Adressverwaltung, Textverarbeitung und Tabellenkalkulation zu nutzen. Der Vorteil ist, das jedes BR Mitglied jederzeit auf den gemeinsamen Datenbestand zugreifen kann. Gibt es Bedenken, derartige Daten in der "Cloud" abzulegen?

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Community-Antworten (4)

B
Betriebsrätin

20.12.2011 um 21:57 Uhr

JA, hier könnte es Probleme mit dem Datenschutz geben. Denn es ist eben nicht sicher, dass keine Unbefugten Einsicht in die Daten erhalten können.

Denn es wird ja immer wieder bekannt, dass Hacker in solche Daten einbrechen.

Auch der Admin dieser Cloud könnte von der Neugier gepackt werden.

Weiter könnte der AG Probleme machen, wenn interne Firmen/AN-Daten nach Extern gehen. Da sollte man wenn eine Datenbank im Unternehmen einrichten und diese dann entsprechend schützen.

Ich hätte auch als ggf. betroffener AN Probleme damit wenn ein BR persönliche Daten von mir extern lagern würde.

Ich denke ihr müsstet auch mindest auf Anfrage den Betroffenen AN mitteilen welche Daten wo gespeichert sind.

R
rkoch

21.12.2011 um 10:12 Uhr

So fern ihr diesen Account allein für Eure BR-interne Organisation nutzen wollt und keine Daten von AG oder AN des Betriebes dort auftauchen halte ich das ganze für eher unbedenklich.... z.B. den Kalender aller BRM mit den Terminen der Sitzungen synchronisieren, warum nicht? Macht natürlich nur dann wirklich Sinn, wenn auch ALLE BRM auf diese Kalender zugreifen können. Insbesondere wenn alle ein Smartphone (Android) haben ist das eine durchaus interessante Variante.

Allerdings werden durch diese Möglichkeit die Pflichten des BR nicht aufgehoben, d.h. z.B. der BRV muss trotzdem die BRM unter Mitteilung der TO einladen. Da keine Form festgeschrieben ist könnte diese Einladung grundsätzlich auch als Einladung über den Kalender erfolgen, vorausgesetzt ALLE BRM erhalten diese Einladung.

Ob das so eine gute Idee ist müsst ihr selbst wissen. Aber nochmal: Informationen über AG und AN haben dort nichts verloren!

G
gironimo

21.12.2011 um 10:49 Uhr

Sicher stellt der AG Euch im Zuge seiner Verpflichtungen aus §40 BetrVG entsprechende Software und Speicherplatz zur Verfügung (... ist ja heut zu Tage begründbar)

Mit dem www hab ich ehrlich gesagt auch so meine Bedenken. Da ist es mit der Möglichkeit des sicheren Umgangs mit Daten nicht weit her.

P
polybär

21.12.2011 um 20:31 Uhr

seit wann dürfen firmen internas in das world wide web ? ich hätte nicht nur als BR ein problem, ich meine mein AG hätte ein größeres problem damit. p.s warum sind eigendlich alle administratoren die natürlichen feinde der betriebsverfassung??

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