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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Adventskalender mit Rubbel Lose

S
Sportler
Jan 2018 bearbeitet

Darf ein Mitarbeiter im Büro einen Adventskalender mit Rubbel-Lose aufhängen?

2.169012

Community-Antworten (12)

P
paula

05.12.2011 um 13:10 Uhr

wer will dem MA das verbieten? Was ist es für ein Büro (Kundenkontakt?)? Gibt es einen BR?

K
Kurzarbeiter

05.12.2011 um 13:22 Uhr

Der AG kann solches untersagen. Doch sofern es einen BR gibt wäre es MB § 87 "Ordnung im Betrieb".

Es gibt auch berchtigte Gründe. Denn es geht hier ja um "Geld", weil es könnte ja ein Hauptgewinn unter den Losen sein.

Kommt dann ein Los weg ist die Aufregung da und die Verdächtigungen wer hat gehen los. Damit kann dann Unfrieden entstehen.

Der AG kann grundsätzlich die Einbringung von privaten Gegenständen in den Betrieb untersagen. Teils auch aus Haftungs- und/oder Gefährdungsgründen.

AN müssen erkennen im Betrieb hat der AG das alleinige Hausrecht.

@paula, es kommt hier auch nicht darauf an ob im Büro persönliche Kundenkontakte gegeben sind. Dieses wäre dann nur ein Thema bei einer möglichen Abwegung ja oder nein.

L
Lernender

05.12.2011 um 13:29 Uhr

Wer will es denn verbieten? Dürfen auch andere keine privaten Sachen einbringen? Mit welcher Begründung wird verboten?

A
azrael

05.12.2011 um 14:15 Uhr

@all. Der Kalender verstößt gegen die Bestimmungen im Glücksspielstaatsvertrag zur Bekämpfung der Spielsucht. Dazu gibt es eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Bonn.

http://www.derwesten.de/wirtschaft/verbraucher/gericht-stoppt-rubbellos-adventskalender-von-westlotto-id6128207.html

K
Kölner

05.12.2011 um 15:29 Uhr

Stimmt. Ich würde auch direkt eine BV Sucht/Glückspielsucht initiieren...

P
paula

05.12.2011 um 15:44 Uhr

also bei uns gibt es einen Rubbelloskalender der Stadt für einen guten Zweck. Den hat noch niemand gestoppt.

Daher auch meine Frage mit dem Kundenkontakt. Das könnte bei einem solchen Kalender bei dem es als 1. Preis eine Spende für Kinder in Rumänien geht schon interessant sein

P
Paddy

05.12.2011 um 16:04 Uhr

Glücksspiel ? Na nun bleibt doch mal auf dem Teppich. Es handelt sich doch hier "nur" um einen Kalender und nicht um einen Roulettetisch.

Rechtlich habt ihr vielleicht Recht aber Menschlich..... ist das doch schon Pfennigfuchserei finde ich.

K
kunzundhinz

05.12.2011 um 16:41 Uhr

Paddy

...du kannst dieses ja einmal den Richtern erzählen. Ob diese es dann nett finden??

paula ...ich denke hier ist der Kalender der Lotto gemeint und da gibt es ein Urteil, welches den Vertrieb untersagt.

K
Kölner

05.12.2011 um 16:53 Uhr

@kunzundhinz Das Urteil ist zunächst mal ein Urteil, welches den Vertrieb des ADVENTSKALENDER mit Rubbellosen untersagt - nicht den Vertrieb der Rubbellose an sich. Wenn ich diese Rubbellose dennoch nutze (weil er an der Wand hängt) dann kann und wird das nicht strafbar sein. Ich könnte mir auch ein Rubbellos ans Knie tackern oder in meine Büropalmenerde pflanzen - ohne das ich mit dem Gesetz Schwierigkeiten bekomme. Ein Richter wird sich damit garantiert nicht herumschlagen (ich wette hundert selbsterstellte Rubbellose darauf).

Mein Hinweis auf eine entsprechende BV sollte mehr denn je die Ironie herausstreichen oder die vertane Zeit, die ein BR mit so einer Problemstellung verschwendet, darstellen.

K
kunzundhinz

05.12.2011 um 17:17 Uhr

Kölner

habe ich etwas anderes gesagt???

K
Kölner

05.12.2011 um 17:20 Uhr

@kunzundhinz ...ja. Ich habe es so verstanden, dass Du das anders siehst.

P
paula

05.12.2011 um 19:23 Uhr

@kunzundhinz

und ich wollte nur klar machen, dass Du hier in die Glaskugel schaust

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