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Nachrückverfahren

S
Streitburg
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, müssen die Ersatzmitglieder in der Reihenfolge der Listenplätze (gewählten Stimmen) zwingend nachrücken, oder kann der BR auch aus der Liste willkürlich wählen?

Gruß Streitburg

93704

Community-Antworten (4)

N
neskia

10.11.2011 um 12:46 Uhr

Reihenfolge "der Reihe nach"-> §25 (2) BetrVG unter Beachtung §15 (2) BetrVG

E
eliba

10.11.2011 um 14:30 Uhr

Die Reihenfolge ist zwingend einzuhalten und auch die Minderheiten müssen berücksichtigt werden( z.B. mindestens xx Männer usw). Ansonsten können Beschlüsse angefochten werden.

N
neskia

10.11.2011 um 16:30 Uhr

"....Ansonsten können Beschlüsse angefochten werden."

Ansonsten sind Beschlüsse UNGÜLTIG

F
Frosch

10.11.2011 um 16:46 Uhr

dafür müssen sie aber erstmal angefochten werden. wo kein kläger, da kein richter

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