Nachrückverfahren
Hallo, müssen die Ersatzmitglieder in der Reihenfolge der Listenplätze (gewählten Stimmen) zwingend nachrücken, oder kann der BR auch aus der Liste willkürlich wählen?
Gruß Streitburg
Community-Antworten (4)
10.11.2011 um 12:46 Uhr
Reihenfolge "der Reihe nach"-> §25 (2) BetrVG unter Beachtung §15 (2) BetrVG
10.11.2011 um 14:30 Uhr
Die Reihenfolge ist zwingend einzuhalten und auch die Minderheiten müssen berücksichtigt werden( z.B. mindestens xx Männer usw). Ansonsten können Beschlüsse angefochten werden.
10.11.2011 um 16:30 Uhr
"....Ansonsten können Beschlüsse angefochten werden."
Ansonsten sind Beschlüsse UNGÜLTIG
10.11.2011 um 16:46 Uhr
dafür müssen sie aber erstmal angefochten werden. wo kein kläger, da kein richter
Verwandte Themen
Information zum Betriebsrat - wer hat Tipps für neugewählte stellvertretende BRV?
ÄlterHallo Ich habe mich für den Betriebsrat auftstellen lassen und bin auch in den Rat gewählt worden insgesamt sind wir 9. Derjenige der seit 8 Jahren bei uns Betreibsrat war und es eigentlich auch
Schwangerschaft im Betriebsrat - Wer rückt nach, wenn eine Betriebsrätin aufgrund Schwangerschaft ihren Sitz im Betriebsrat aufgibt?
ÄlterWer rückt nach, wenn eine Betriebsrätin aufgrund Schwangerschaft ihren Sitz im Betriebsrat aufgibt? Gelten im Nachrückverfahren die gleichen Regeln wie bei der Sitzverteilung bei einer Listenwahl?
Ersatzmitglieder bei einzelnen Sitzungen
ÄlterHallo zusammen, ich wollte mal Fragen, ob es verbindliche Regelungen für den Fall gibt, wenn ein BR-Mitglied an einer Sitzung nicht teilnehmen kann (Urlaub, Krankheit, etc.) Wir hatten Listenwah
Nachrückverfahren bei Erstzmitgliedern
ÄlterHallo liebe Kollegen/-innen bei uns rücken die Ersatzmitglieder zu den BR-Sitzungen bei Verhinderung von BR-Mitgliedern nach Listenzugehörigkeit nach. Das heisst ist eine BR-Mitglied aus "Liste 3"