Beteriebsrat
hallo alle zusammen, bei uns hat der geschäftsleiter neue richtlinien herausgegeben. der br wurde dazu nicht mit einbezogen, wir haben es durch die jeweiligen leiter unserer kitas erfahren. da heißt es unter anderem, wenn man wegen unwohlsein eher von der arbeit nach hause geht und für den tag keine krankschreibung bringt, sind diese fehlstunden später nachzuarbeiten oder werden vom überstundenkonto abgezogen. der br ist der meinung, der punkt zählt zu § 616 BGB. liegen wir da richtig? danke schön!
Community-Antworten (4)
10.11.2011 um 09:47 Uhr
Hi,
im Ansatz gebe ich dir Recht. Allerdings mußt Du aufpassen ,denn der § 616 BGB kann per Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden. Allerdings handelt es sich bei dieser Richtlinie um das allgemeine Ordnungsverhalten der MA im Betrieb und unterliegt damit der Mitbestimmung nach § 87 BetrVG. SPrich, ohne eure Zustimmung kann der AG eine solche Regel nicht erlassen. Nun ist es an euch, dem AG klarzumachen, daß er diese Anweisung zurücknehmen muß. Teilt dem AG mit, daß erue MBR nicht gewahrt wurden und fordert ihn auf, die Anweisung auszusetzen, bis eine Vereinbarung mit euch geschlossen ist.
Du schreibst, es gibt ein Stundenkonto. Gibt es dazu eine BV?? Wenn ja, ist da etwas zu deinem Fall geregelt?
10.11.2011 um 11:38 Uhr
Also ulrik verweist ja schon auf die Mitbestimmung und den Regelungsbedarf.
Aus meiner Sicht wäre eine derartige Regelung völliger Unsinn, der nur zur Kostentreiberei im Gesundheitswesen führt. Aber vielleicht will der AG die Kosten für den Arztbesuch tragen?
10.11.2011 um 11:43 Uhr
Ich nehme an, daß der AG dadurch Personalkosten im Rahmen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sparen möchte, wenn die MA den Rest der angefangenen Tage nacharbeiten müssen.
10.11.2011 um 14:54 Uhr
@Ulrik: Das kann aber für den Chef nach hinten losgehen. Wenn die Kollegin tatsächlich zum Arzt geht, freut der sich über 200 Gebührenpunkte, wird sie aber vermutlich nicht nur für ein paar Stunden "krank schreiben" sondern für zwei oder drei Tage...
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