BV Wechselschichturlaub
Wir haben bei uns im haus eine BV Wechselschichturlaub.Wennman im regelmäßigen wechsel Tag und Nachtschicht hat (6Nächteim Quartal)bekommt man Vierteljährlich einen Tag Zusatzurlaub. Nun meine Frage reicht dann nur Früh und Nachtdienst weil es steht ja geschrieben der wechsel zwischen Tag und Nachtdienst und nicht noch unterschieden zwischen Früh und Spät??
Community-Antworten (2)
16.10.2011 um 02:20 Uhr
Wenn der Wortlaut der BV nichts anderes Aussagt dann lautet die Antwort, ja.
16.10.2011 um 12:12 Uhr
Tag ist früh oder spät - das kann man so sehen.
Wenn es an dieser Stelle zum Streit kommt, wäre das ein Grund für den BR die BV zu überarbeiten. Leider findet man häufig Ungenauigkeiten und Ungereimtheiten in BV's - aber das ist im Eifer des Gefechts bei BV-Verhandlungen nunmal möglich. Wenn dann die Praxis zeigt, dass das eine oder andere nicht richtig läuft, muss halt nachverhandelt werden.