Wir arbeiten in unserer Pflegeeinrichtung nach einem Dienstplan , bekommen auch Wechselschichturlaub.Nun haben manche Mitarbeiter in den Monaten nur Spät und Nachtschicht ,oder Früh und Nachtschicht, bzw. zum Beispiel einen Frühdienst mehrere Nacht und Frühdienste . steht ihnen der Wechselschichturlaub trotzdem zu, oder muss man eine bestimmte anzahl an jedem Dienst haben??. Der MTV sagt nur aus man muss mindestens 2 Nächte im Monat leisten um anspruch zu haben.