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Wechselschichturlaub

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Rafael
Nov 2016 bearbeitet

Wir arbeiten in unserer Pflegeeinrichtung nach einem Dienstplan , bekommen auch Wechselschichturlaub.Nun haben manche Mitarbeiter in den Monaten nur Spät und Nachtschicht ,oder Früh und Nachtschicht, bzw. zum Beispiel einen Frühdienst mehrere Nacht und Frühdienste . steht ihnen der Wechselschichturlaub trotzdem zu, oder muss man eine bestimmte anzahl an jedem Dienst haben??. Der MTV sagt nur aus man muss mindestens 2 Nächte im Monat leisten um anspruch zu haben.

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Community-Antworten (8)

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nicoline

15.11.2010 um 20:41 Uhr

Rafael, welcher TV findet denn Anwendung bei Euch?

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wahlvst

15.11.2010 um 20:54 Uhr

Rafael

muss sagen, verstehe diese Frage nicht!

Der MTV sagt nur aus man muss mindestens 2 Nächte im Monat leisten um anspruch zu haben.

Dann sit doch alles klar, der MTV ist bindend!

PS: Nacht ist es i.d.R. wenn es draußen dunkel ist.

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Rafael

15.11.2010 um 21:16 Uhr

es gilt der manteltarifvertrag der Klinik . Das mit den zwei Nächten leuchtet mir ja ein ,aber es gibt keine anzahl von früh und spätdiensten wieviel man davon leisten muss.

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nicoline

15.11.2010 um 21:34 Uhr

Rafael, tja, ich kenne die genaue Formulierung Eures Haustarifvertrages nicht und darauf kommt es meistens an. Ich stelle hier mal die Formulierung der Wechselschicht aus dem TVöD ein:

Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan/Dienstplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen die/der Beschäftigte längstens nach Ablauf eines Monats erneut zu mindestens zwei Nachtschichten herangezogen wird.[1] 2Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird. 3Nachtschichten sind Arbeitsschichten, die mindestens zwei Stunden Nachtarbeit umfassen.

Und wie Du siehst (Satz 2), steht dort nichts von FRÜH und SPÄT sondern nur von TAG und NACHT. Deswegen könnte man bei dieser Formulierung davon ausgehen, das der Wechsel zwischen Tag und Nacht wichtig ist für die Zulage, nicht aber der Wechsel von früh auf spät. Und was steht nun bei Euch genau?

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Rafael

15.11.2010 um 22:07 Uhr

So steht es bei uns auch drin also reicht auch nur spät und Nachtdienst danke.

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nicoline

15.11.2010 um 22:11 Uhr

Rafael, oder früh und Nachtdienst. Berichte doch mal, was der AG dazu sagt, würde mich echt interessieren. Und pfui, ist ja dann vom TVöD abgeschrieben. ;-)) Lass mich raten, es gibt aber nicht so viel Geld wie im TVöD (105 €) sondern nur 40 €????

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Rafael

15.11.2010 um 22:20 Uhr

Rafael

Es gibt gar kein Geld , 1 Tag Zusatzurlaub im qartal das wars

N
nicoline

15.11.2010 um 22:23 Uhr

Rafael, grrmpfffff, ist ja echt sehr mager ;-((. Drück Dir die Daumen.

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