Erstellt am 04.10.2011 um 20:56 Uhr von Lernender
er muss über alle Bewrber Informiert werden und auch die dazugehörigen Unterlagen hinzulegen (spannend bei 200 Bewerbern). Ihr könnt auch eure Meinung kundtun, allerdings ist die Frage bringt es was. Richtig spannend wird es wenn ihr mind. 500 Arbeitnehmer seid und eine Bv. nach § 95 BetrVG Auswahlrichtlinien erstellt habt.
Deine Frage bestens beantwortet findest du im§ 99 BetrVG.
Erstellt am 05.10.2011 um 07:34 Uhr von gironimo
Ergänzend zu Lernender: Ihr könnt Euch zwar äußern - mehr aber auch nicht. Als Grund einer Einstellung nicht zuzustimmen kommen nur die Gründe in Betracht, die im § 99 BetrVG genant werden.