Lohnersatz für Nachtstundenausfall
Hallo zusammen! Durch die Sitzungen unseres BR in dem ich auch tätig bin, verliere ich monatlich 100 Euro netto an Nachtarbeitszuschlägen, da unsere Sitzungen logischerweise tagsüber stattfinden und ich dann nachts nicht mehr arbeiten kann (darf). Deckt §37 ab, dass ich einen Ausfallersatz bekomme und wenn ja, wie begründe ich dies?
Community-Antworten (3)
28.09.2011 um 19:01 Uhr
Brutto solltest Du erstmal das gleiche bekommen, als ob Du Nachtschichten arbeiten würdest. (Das folgt aus §37 - wie von Dir vermutet) Netto wird es leider weniger sein, da die Zuschläge für die Nächte, in denen Du nicht arbeitest, steuerpflichtig sind.
28.09.2011 um 19:05 Uhr
Dafür heißt es ja auch Ehrenamt. Weiter werden Wahrnehmungen von Ehrenämter nicht vergütet. Einzig die Ehre und bei guter Wahrnahme die Anerkennung.
Schicht ist ja auch kein Verhinderungsgrund. Auch nicht wenn es dann Netto etwas weniger ist.
Weiter hat man ja auch den Vorteil, dass man abends bei der Familie zu Hause ist und auch den gesundheitlichen Vorteil. Denn es ist ja anerkannt das Schichtarbeit nicht das gesündeste ist.
29.09.2011 um 11:27 Uhr
@eveline deine persönliche Meinung und Interpretation ist keine Antwort auf die Frage;
@Funthomas in Kommentierungen zu § 37 Abs. 2 BetrVG findest du die für deinen Fall (Schichtarbeiter) hilfreichen Ausführungen;
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