Erstellt am 18.02.2022 um 11:14 Uhr von celestro
"Ist es möglich den Wahlort zu ändern ohne das Wahlausschreiben korrigieren zu müssen?"
Ich würde sagen: Nein! Das ist eine derart "große" Veränderung ... das kann man nicht einfach so machen.
Erstellt am 18.02.2022 um 11:26 Uhr von rtjum
da bin ich bei celestro, aber nachdem jetzt schon Lockerungen der Corona-Regeln beschlossen und erste schon eingeführt wurden sehe ich das auch nicht mehr ganz so eng. Muss man halt Abstand halten.
Erstellt am 18.02.2022 um 11:33 Uhr von Erbsenzähler
Bei uns haben viele Kolleg*innen Briefwahl beantragt, weil sie nicht wissen ob sie an diesem Tag im Home Office sind. Natürlich haben wir diesen Mitarbeitern die Unterlagen zugesendet. Auch haben viele Kolleg*innen aus den produktiven Bereichen wollen evtl. Urlaub nehmen und haben auch angefragt, ob sie per Briefwahl wählen können.
Bei mehreren 100 Personen können wir natürlich nicht jeden Antrag auf Briefwahl überprüfen ob der Grund stimmt. ;)
Erstellt am 18.02.2022 um 11:45 Uhr von celestro
"aber nachdem jetzt schon Lockerungen der Corona-Regeln beschlossen und erste schon eingeführt wurden sehe ich das auch nicht mehr ganz so eng. Muss man halt Abstand halten."
Oh ja ... stimmt!
"Bei mehreren 100 Personen können wir natürlich nicht jeden Antrag auf Briefwahl überprüfen ob der Grund stimmt. ;)"
Man muss doch gar keinen "Grund" angeben ... ;-)
Erstellt am 18.02.2022 um 11:45 Uhr von netteannette
@ Erbsenzähler: Diese Antwort passt nicht zur Frage von Kathi_D, oder?
Ansonsten bin ich bei celestro und rtjum
Erstellt am 18.02.2022 um 11:56 Uhr von celestro
"Diese Antwort passt nicht zur Frage von Kathi_D, oder?"
Im Prinzip doch ... wenn keiner mehr ins Wahllokal muss, reicht auch ein kleiner Raum. ;-)))
Erstellt am 18.02.2022 um 12:06 Uhr von rtjum
"Im Prinzip doch ... wenn keiner mehr ins Wahllokal muss, reicht auch ein kleiner Raum. ;-)))"
:-) ymmd
Erstellt am 18.02.2022 um 12:48 Uhr von Kathi_D
Dann müssen wir das Risiko wohl eingehen. Danke für eure Antworten!