Schichtwechsel
Guten Morgen ich habe eine Frage, aus wirtschaftlichen Gründen will die Unternehmensleitung in einer Abteilung die Nachtschicht wegfallen lassen und die MA in die anderen Schichten versetzen. Ist das durch den BR Mitbestimmungspflichtig, was müssen wir machen ?? Danke da draußen für Eure Antworten.
Community-Antworten (2)
22.09.2011 um 11:37 Uhr
@Lucya Ist es hinsichtlich §§ 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3, 90, 92, 80 und ggf. 99 BetrVG
22.09.2011 um 15:10 Uhr
.... daraus folgt: genaue Informationen von der Geschäftsleitung einholen (Personalplanung, wirtschaftliche Aspekte u.s.w.) und Informationen darüber, wie die GL sich die neue Arbeitszeitgestaltung vorstellt. Dann: Das Ohr an der Belegschaft und am Besten Informationen an die AN in einer Betriebsversammlung. Schließlich in einer BRS über alles eingehend beraten und eigene Vorstellungen entwickeln. Schließlich mit der GL in Verhandlungen über eine neue Betriebsvereinbarung treten.
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