Erstellt am 22.09.2011 um 09:37 Uhr von Kölner
@Lucya
Ist es hinsichtlich §§ 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3, 90, 92, 80 und ggf. 99 BetrVG
Erstellt am 22.09.2011 um 13:10 Uhr von gironimo
.... daraus folgt:
genaue Informationen von der Geschäftsleitung einholen (Personalplanung, wirtschaftliche Aspekte u.s.w.) und Informationen darüber, wie die GL sich die neue Arbeitszeitgestaltung vorstellt. Dann: Das Ohr an der Belegschaft und am Besten Informationen an die AN in einer Betriebsversammlung. Schließlich in einer BRS über alles eingehend beraten und eigene Vorstellungen entwickeln. Schließlich mit der GL in Verhandlungen über eine neue Betriebsvereinbarung treten.