Erstellt am 13.08.2011 um 08:22 Uhr von wölfchen
. . . warum sollten denn Neuwahlen durchgeführt werden? Da muss es doch Gründe dafür geben - so einfach kann man keine Neuwahlen anzetteln. Und wenn einige Listen ganz zurück getreten sind - gibts denn dann überhaupt noch genügend BR und Ersatzmitglieder? Du siehst - ein bisschen mehr Fleisch muss schon an den Knochen, den Du uns higeworfen hast . . .
Erstellt am 13.08.2011 um 08:43 Uhr von viktor
so ist es. Allein die Ankündigung es würde Neuwahlen geben, ist ja nichts. Der alte BR hätte dann den Wahlvorstand benennen müssen, der dann tatsächlich Wahlen einleitet.
Erstellt am 13.08.2011 um 10:17 Uhr von charlot
Wenn es aus gesetzlichen Gründen BR-Wahlen, neuwahlen geben muss, kann man diese eigentlich nicht verschleppen. Notfalls müssen sich dann halt, sofern nicht so wie das Gesetz es vorsieht unverzüglich ein Wahlvorstand eingesetzt wird Wähler so wie es das Gesetz vorsieht an das zuständige ArbG wenden, damit dieser den Wahlvorstand einsetz und gleichzeitig ggf. prüft ob der bR hier einen groben Verstoß gegen sein Pflichte begeht, was dann ein Verfahren nach § 23 BetrVG zu Folge haben könnte.
Wenn Listen eines bestehnden gewählten BR komplett vorzeitgt Mandat niederlegen sind sie es selber Schuld und dann ist es auch nicht unbedingt falsch, da diese dann wohl das BetrVG nicht kennen. Sind es potentielle Kandidatenlisten für eine ggf. kommende Neuwahl, ist es auch nicht ganz falsch, da ihnen dann der u.U. für ein Mandat notwendige Biss und das notwenige Durchhalten und Kenntnis des BetrVG, hier wann müssen wie Neuwahlen stattfinden und was können Wähler tun wenn der BR dieser Pflicht nicht nachkommt, fehlt.