AG-seitige eigenmächtige Kündigung von Fachliteratur
Hallo Forumteilnehmer, ich bin BRV von einem 7 köpfigen BR. Wir beziehen seit 1980 die Fachzeitschrift AiB ( Arbeitsrecht im Betrieb ) die laut einem BAG Urteil (Fitting § 40 Rdn.123) von 1983 dem BR zur Verfühgung gestellt werden muss. Jetzt ist mein AG eigenmächtig hergegangen, und hat dieses Abonnement aufgekündigt, sodass ich seit einigen Monaten diese Zeitschrift nicht mehr bekomme. Ich weiß zwar, dass ich laut Beschluss des BR´s solch eine Fachzeitschrift wieder beziehen könnte, aber was kann ich gegen diese Dreistigkeit meines AG´s unternehmen. Wir als BR können uns doch soetwas nicht einfach gefallen lassen. Ich bitte euch um einige Hinweise, was ich jetzt am besten dagegen unternehmen kann.
Danke im Voraus
Community-Antworten (2)
05.08.2011 um 10:18 Uhr
Schwierige Sache, denn zwischen Recht haben und recht bekommen ist immer ein großer Unterschied. Ich würde folgendes Verfahren vorschlagen:
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Den AG schriftlich unter Angabe einer Frist auffordern, die Zeitschrift weiter zu abonnieren. Die Angabe der BAG-Urteile könnte sicherlich hilfreich sein. Auch, dass die Kosten eines evtl. Rechtsstreits den ABo-Kosten mehrerer Jahre entspricht.
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Falls keine reaktion des AG: nochmal Beschluss fassen die Zeitschrift zu abonnieren. Dann die Rechnung beim AG einreichen.
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Wenn der nicht bezahlt ein Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht einleiten.
05.08.2011 um 11:12 Uhr
Beschluss fassen die Zeitschrift zu abonnieren.
Richtig!
Dann die Rechnung beim AG einreichen.
Falsch!
Damit das gehen würde müsste der BR seine Zeitschrift selbst kaufen! Und das ist grundsätzlich vom BetrVG nicht vorgesehen. Kaufen tut IMMER der AG. Nur in absoluten Ausnahmefällen KANN der BR berechtigt sein dem AG vorzugreifen, z.B. wenn die Arbeitsfähigkeit des BR durch die Weigerung des AG den Kauf vorzunehmen ausgeschlossen oder zumindest sehr stark eingeschränkt ist. I.d.R. bleibt der BR in diesem Fall auf seinen Kosten sitzen.
Wenn der nicht bezahlt ein Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht einleiten.
Mach daraus
Wenn der AG nicht bestellt .... dann wird ein Schuh draus....
Aber eigentlich ist der Weg so schon vollkommen überflüssig. Der BR HAT ja schon beschlossen das er die Zeitschrift will. Also kurzer Weg: Auffordern die Kündigung rückgängig zu machen (Frist!, ggf. noch mal Nachfrist, macht sich vor Gericht immer gut). Wenn keine Reaktion: Beschlußverfahren vor dem ArbG. Und aus die Maus.
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