Gehaltszulagen
Hallo,
bei uns werden Zulagen gewährt und dann werden diese stillschweigend weitergezahlt über Jahre hinweg, was ja natürlich recht schön ist. Plötzlich fällt dann auf das man sparen muss und diese stillschweigend weitergezahlten Zulagen fallen dann pötzlich weg. Hier bei uns ein ganz aktueller Fall. Die Zulage wurde auf ein Jahr gewährt, an bestimmte Aufgaben gekoppelt. Der MA hat diese Aufgaben heute noch, und nun soll diese Zulage die seit mehreren Jahren, 3 Jahren, weiterbezahlt wurde, gekappt werden.
Vielleicht gibt es ja jemand der mir hierzu weiterhelfen kann. Danke Sadita
Community-Antworten (6)
01.08.2011 um 13:34 Uhr
Hallo Sadita,
für mich sieht das nach einer betrieblichen Übung aus. Es sei denn, der AG hat immer kenntlich gemacht, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt, die jederzeit eingestellt werden kann. Hat er dies nicht, kann er die betriebliche Übung nicht so ohne weiteres einseitig einstellen bzw. kündigen.
MfG, Kasimir
01.08.2011 um 13:49 Uhr
Hallo Kasmir,
vielen Dank, nur weiß ich grad leider nicht wie der Arbeitgeber dies kenntlich machen soll/kann/muss. Bei uns hier gibt es laut Aussage GL keine betriebliche Übung, mit dem Argument haben wir es auch schon versucht. Es gibt hier nur Zulagen nach Aufgaben und Funktion.
01.08.2011 um 14:05 Uhr
Klar sagt der Arbeitgeber das es keine betriebliche Übung ist. Es sieht aber stark danach aus ,da es sich um individual Recht handelt müsste jeder für sich selber ein Fachanwalt fürs Arbeitsrecht nehmen(geht auch ohne in der 1 Instanz, ist aber nicht empfehlenswert ) und zum Arbeitsgericht gehen.
01.08.2011 um 14:09 Uhr
Hallo,
ja das habe ich der betroffenen MA auch schon gesagt. Ich danke euch aber trotzdem und bin echt froh das es dies Forum gibt.
01.08.2011 um 17:59 Uhr
@ Sadita Guck doch mal in deinen Arbeitsvertrag, vielleicht steht da was drin. Oft steht dort: Übertarifliche Zahlungen können ganz oder teilweise ohne Angaben von Gründen gestrichen werden. Dann entsteht schon keine Betriebliche Übung
01.08.2011 um 18:02 Uhr
Wenn der Arbeitgeber Zulagen gewährt (ohne das dies tariflich oder gesetzlich ableitbar wäre) und diese dann ungleichmäßig wieder abzieht oder anrechnet, verändert er die Verteilungsgrundsätze des Gesamt-Zulagen-Topfes. Da setzt die Mitbestimmung des BR im Sinne des § 87Abs. 1 Nr. 10 BetrVG an.
Ihr könntet dem Kollegen also zu Hilfe eilen, in dem Ihr dem AG mitteilt, er möge es unterlassen die Verteilungsgrundsätze ohne Mitbestimmung des Betriebsrats zu verändern. Außerdem könntet Ihr klare Regelungen verlangen.