Urlaubsgeldabkommen II
hallo rkoch,
da ich nur 7 antworten zugelassen hatte, muss ich ein neues feld aufmachen. das wollte ich auf jeden fall tun, um dir für deine mühe zu danken und dir zu antworten.
ich hatte natürlich auch das datum und die ver.di bei google eingegeben und auch die info gefunden, die du mir geschickt hast. aber wie du schon sagst, war das alleine dann doch keine brauchbare info für mich.
ich habe mich in meinem bv-entwurf auf das urlaubsgeldabkommen vom 02.05.1995 berufen(...in der fassung vom 09.07.1995--das ist das was du meintest..), weil es dann wohl auch der derzeit gülige ist. den dazugehörigen mtv habe ich selbstredend vorliegen(...den gibts übrigens auch im netz, wie du richtig vermutetest. da hab ich ihn her. die kleinen heftchen von der ver.di, wo das urlaubsakommen nicht enthalten ist, habe ich an die anderen br-mitglieder. nebenbei gesagt, fände ichs von welcher gewerkschaft auch immer, absolut nicht o.k., wenn man ein gremium nicht mit mtv ausstattet, nur weil es kein mitglied der gewerkschaft ausweisen könnte. das wäre doch nicht im sinne des erfinders, oder?
nochmals vielen dank für deine wirklich ausführliche hilfe und einen prima tag für dich,
sven
Community-Antworten (7)
19.07.2011 um 18:05 Uhr
Svensationell
Du hättest einfach da Häckchen bei den 7 Antworten entfernen können, dann ginge es dort auch weiter.
Die Gewerkschaft unterstützt und berät selbstverständlich AUSSCHLIEßLICH ihre Mitglieder. Denn das ergibt sich aus den Satzungen und auch sind diese es welche dieses mit ihren Beiträgen ermöglichen/zahlen.
"Trittbrettfáhrer auch solche mit Mandat" müssen sich dann ihre Infos wo anders holen. Das ist vollkommen OK so.
Also ALLES im Sinne des Erfinders und dr Mitglieder/Beitragszahler.
19.07.2011 um 18:14 Uhr
hi "shortworker", ja, sorry. ich nutz das waf-forum heute zum ersten mal und habe das 7-antworten-zulassen-häkchen übersehen. was die gewerkschaftsmitglieder und deren exklusivrechte angeht, hast du wohl recht. dank an dich, sven
19.07.2011 um 18:17 Uhr
Für Mitglieder ist diese Info mit dem Mitgliedsbeitrag bezahlt. Nichtmitglieder können diese Info in der Regel käuflich erwerben, z.B. in der kommentierten Fassung bei verdi-bub.de:
Manteltarifvertrag Groß- & Außenhandel NRW Kommentar für die betriebliche Praxis Autor: Bell;Windirsch;Britschgi / Verlag: ver.di b+b 272 Seiten 2. Aufl. 2004 ISBN: 978-3-931975-17-3 Preis 36,00 €
19.07.2011 um 18:30 Uhr
hallo petrus,
auch dir sei für deine hilfe gedankt. ich habe die von dir angegebene lektüre auf dem tisch liegen. diese beinhaltet aber auch nur das von mir verwendete urlaubsgeldabkommen von 95/97. meine frage bezog sich auf ein abkommen vom 29.07.2002, welches wohl nicht zu existieren scheint.
19.07.2011 um 18:46 Uhr
meine frage bezog sich auf ein abkommen vom 29.07.2002, welches wohl nicht zu existieren scheint.
Wie rkoch schon schrieb: eventuell nicht als eigenständiges Dokument, sondern als Teil des Gesamtpakets "Tarifabschluss vom 29.7.02"
Die Datenbank der Böckler-Stiftung liefert als Info: Sonderzahlung, Urlaubsgeld: Erhöhung um jeweils 30 € ab 2002 bzw. 2003 (U-Geld). Man schreibt halt nicht bei jeder Tarifrunde alle TV neu, sondern ersetzt einfach die alten Geldbeträge durch neue...
19.07.2011 um 19:01 Uhr
...also könnte man annehmen, dass § 77 Abs. 3 BetrVG greift.
19.07.2011 um 19:14 Uhr
...es sein der TV hätte eine Öffnungsklausel für bestimmte Regelungen noch.