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Urlaubsgeldabkommen

S
Svensationell
Jan 2018 bearbeitet

hallo zusammen. wir basteln gerade an einer bv zum thema "urlaubsgeldauszahlung". hierbei bin ich auf einen entwurf des alten gremiums gestoßen, wobei unter "tariflichen bestimmungen" von einem urlaubsgeldabkommen vom 29.07.2002, gülig für die mitarbeiter/innen im groß-und außenhandel, bzw. der gewerblichen verbundgruppen" die rede ist. da ich nun überall gesucht und nichts gefunden habe, möchte ich mich darauf nicht beziehen. kennt jemand von euch dieses abkommen und kann mir sagen, wo ich dieses finde oder was es besagt? danke für`s mitgrübeln, sven

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Community-Antworten (8)

K
Kurzarbeiter

19.07.2011 um 15:04 Uhr

Der AG muss JEDEM Beschäftigten die BV incl. aller Unterlagen zur Einsicht zur Verfügung stellen. Also einfach zum AG gehen. Der AG kann dann ja ggf. darauf verweisen, dass diese BV keine Gültigkeit mehr hat.

Tarifliche Bestimmungen/TV usw. bekommt man bei der Gewerkschaft, natürlich nur als Mitglied.

E
eveline

19.07.2011 um 15:08 Uhr

Man muss aber auch immer den Tarifvorbehalt § 77 beachten. Es kann also diesem hier entgegenstehen. Es sein der TV hat eine Öffnungsklausel.

S
Svensationell

19.07.2011 um 15:44 Uhr

hallo und erstmal vielen dank für euer mitdenken. info für "kurzarbeiter": die bv wollen wir jetzt erst an den start bringen. es gibt einen alten entwurf des vorherigen betriebsrats, in welchen von diesem abkommen vom 29.07.2002 die rede ist. dieser entwurf wurde allerdings niemals umgesetzt. insofern können wir da auch beim arbeitgeber nichts einsehen. meine frage bezieht sich auch tatsächlich nur auf dieses abkommen, was ich nicht finden kann. alles andere passt schon.

P
Petrus

19.07.2011 um 16:52 Uhr

@sven: Antwort steht doch schon beim Kurzarbeiter: Tarifliche Bestimmungen/TV usw. bekommt man bei der Gewerkschaft, natürlich nur als Mitglied.

S
Svensationell

19.07.2011 um 17:10 Uhr

hi petrus, jep, das hatte ich gelesen. ich bin aber kein mitglied... mittlerweile denke ich auch, dass es dieses abkommen wohl garnicht gibt. ansonsten müsste es doch auf irgendeine weise auch online auftauchen. wenigstens als quelle oder zitat. aber da gibt`s echt nix.

K
Kölner

19.07.2011 um 17:22 Uhr

@Svens... Ne. Da findest Du online nichts! Mitglied werden und bei der Gewerkschaft nachfragen.

R
rkoch

19.07.2011 um 17:34 Uhr

mittlerweile denke ich auch, dass es dieses abkommen wohl garnicht gibt.

Unwahrscheinlich:

Wenn Du bei Google entsprechend suchst wirst Du eine Pressemitteilung von Verdi finden (http://www.verdi.de/nrw/pressemitteilungen/showNews?id=50929fb4-5182-11da-582d-000e0c672418) wonach an dem von Dir angegebenen Tag ein Tarifabschluß im Groß- und Außenhandel NRW erreicht wurde. Dieses Urlaubsabkommen war wohl damals Teil dieses Tarifabschlusses (Zitat: Das Weihnachts- und Urlaubsgeld der Beschäftigten wird zum nächstmöglichen Termin um jeweils 30 Euro erhöht). Natürlich ist dieser Abschluß mittlerweise wohl überholt.

Tut aber wohl auch nichts zur Sache, da es offenbar nur um einen Lohn- und Gehalts-TV ging. Der MTV selbst scheint nach den Infos aus dem Netz wohl seit 1997 unangetastet zu sein. Und dieser sagt zu diesem Thema wieder nur:

§ 8 Nr.6 Der Arbeitnehmer erhält ein Urlaubsgeld gemäß einem Urlaubsgeldabkommen.

Ich würde vermuten, das dieses Urlaubsgeldabkommen stets Bestandteil der aktuellen Tarifabschlüsse ist und Euch (so ihr denn überhaupt tarifgebunden seid) in der aktuellen Version vorliegen sollte. So weit dort dann kein Auszahlungstermin fixiert ist (was ich auch nicht glaube) seid ihr frei einen solchen selbst zu vereinbaren.

ansonsten müsste es doch auf irgendeine weise auch online auftauchen.

Nope.... Die TV sind zwar nicht geheim, aber auch nicht öffentlich. Insofern wirst Du sie wohl auch online finden wenn Du Dich bei Ver.di im Intranet (so Ver.di so etwas hat) anmeldest, was aber wieder nur für Mitglieder geht... Teilweise werden TV auch von anderen veröffentlicht, insbesondere wenn sie allgemeinverbindlich sind (z.B. eben: http://www.rechtsrat.ws/tarif/gahandelnrw/01.htm für den MTV). Aber auch die aktuellen Lohntarife findest Du wenn Du nur danach suchst (http://handel.nrw.verdi.de/gross-_und_aussenhandel/tarifrunde-2011/tarifinfos/data/Tarifflugblatt-GAH-NRW-04-11-Abschluss.pdf)

Falls Ihr von Verdi tatsächlich keine TV bekommt weil ihr kein einziges Mitglied habt (.........), fragt doch mal Euren AG. Mindestens der muß ihn haben.....

P
Petrus

19.07.2011 um 17:51 Uhr

http://www.boeckler.de/558.html

Dann Häkchen bei "2002" und "Groß- und Außenhandel"... Da sind sie, die Online-Hinweise...

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