Geschäftsverteilungsplan
Hallo zusammen,
unsere GF legt uns einen neuen Geschäftsverteilungsplan vor, der letzte war ca. 5 Jahre alt. In der Zwischenzeit wurde kräftig am Personalabbau gebastelt. Und das ganze hat dann skurrile Früchte getragen. Eine Reinigungskraft ist nun plötzlich die volle Vertretung eines technischen Hausmeisters. Ein älterer Herr (als 400 Euro-Kraft mit nur ein paar Stunden) wird als Hausmeister eines komplexen Gebäudes benannt. Die Person selber weiß wohl gar nichts von seinem neuen Arbeitsgebiet. Insgesamt sind nur ca. 50 % der Bedienstete aufgeführt der Rest wird nicht aufgelistet. Und nun? Ich als BR –Mitglieder habe gar keine Idee, wie ich darauf reagieren soll. Genehmigungspflichtig ist das „Ding“ nicht, oder? Aber einfach zur Kenntnis nehmen und abhaken kann ich das auch nicht, dazu ist die Lage in unserem Betrieb zu explosiv. Was tun?
Community-Antworten (1)
13.07.2011 um 17:44 Uhr
Ganz einfach:
Reinigungskraft ist nun plötzlich die volle Vertretung eines technischen Hausmeisters Dieses wäre eine faktische Versetzung wenn sie diese Aufgaben wahrnehmen soll, da es ganz ander Aufgaben / Tätigkeiten sind. Also Versetzung auch wenn es sich um eine Zeit < 4 Wochen handelt.
Denn: Eine betriebsverfassungsrechtliche Versetzung liegt vor bei Änderungen folgender Art:
- die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist.
- örtlich (z. B. andere Ortschaft)
- inhaltlich,
- quantitativ (mindestens 20 % Änderung) oder
- qualitativ (z. B. durch Personalverantwortung erheblich aufgewertet)
- organisatorisch (anderer disziplinarischer Vorgesetzter, andere Kollegen)
- aber NIcht rein zeitlich.
Beitrag 177841 vom 12.07.
Bei der 400,- € Kraft, einfach darauf achten, dass keine Mehrarbeit entsteht. Das auch, weil ja sonst ggf. die 400,- € Regeln verletzt werden.
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